Neues Gesetz zur Maklerprovision

Am 23.12.2020 tritt ein neues Gesetz zur Maklerprovision in Kraft.

Um was handelt es sich? Das neue Gesetz legt die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäuser fest. Bisher gab es in Deutschland kein Gesetz welches die Provisionsregelung von Immobilienmakler*innen festgelegt hat. Zwar gibt es seit eh und je eine Tabelle, welche nach Bundesland die Höhe, sowie die Aufteilung der Provision regeln soll, allerdings ist dies bis dato nicht verpflichtend und so ist jeder Makler frei in der Entscheidung wie und in welcher Höhe die Maklercourtage gezahlt werden soll.

Angelehnt an des Regelwerk, welches in Bayern vorsieht die Maklercourtage (Höhe 6%) hälftig zu teilen (Verkäufer 3% + MwSt und Käufer 3% + MwSt) arbeiten wir, bei Von Poll Immobilien Haßfurt, schon seit Jahren. Und nun wird diese faire Regelung auch zum Gesetz.

Wer muss laut Gesetz künftig die Maklerprovision zahlen?

Das neue Gesetz von CDU/CSU und SPD zur Maklerprovision aus 2020 sieht vor, dass sich Käufer und Verkäufer einer Immobilie bundesweit einheitlich die Courtage hälftig teilen. Mit diesem Gesetz sind beide Parteien somit gleichermaßen an den Kosten für die Provision beteiligt. Die Höhe bleibt weiterhin ungedeckelt.

Wen oder was betrifft die Gesetzesänderung?

Die Neuregelung beschränkt sich auf Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen und tritt nur dann in Kraft, wenn der Immobilienkäufer als Verbraucher und nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit handelt. Die Neuregelung gilt also ausschließlich für selbstgenutzte Wohnimmobilien.

Ausnahme: Gewerbeimmobilien. Hier wird weiterhin nach dem Prinzip verfahren: Welche Partei die gesamte Courtage oder zu welchem Teil trägt, ist Verhandlungssache bzw. wird vom Marktumfeld bestimmt.

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Ab wann trifft das Gesetz in Kraft?

Das neue Gesetz trifft am 23. Dezember 2020 in Kraft.

Vorteile des neuen Gesetzes: mehr Professionalität und Fairness

Vor allem für Immobilienkäufer ist das neue Gesetz zur Maklerprovision ein positives Signal. Bisweilen mussten die Käufer bei vielen unserer Mitbewerber bis zu 7% Maklercourtage bezahlen. Für uns im Team von VON POLL IMMOBILIEN Haßfurt und Schweinfurt ist dies ein toller Fortschritt, dass nun endlich eine einheitliche und faire Regelung für ganz Deutschland getroffen wurde.

Der Verkaufspreis muss realistisch sein!

Der Immobilienmarkt boomt, die Preise befinden sich an der Spitze und so mancher Käufer befürchtet nun durch das neue Gesetz zur Maklerprovision, dass Immobilienverkäufer künftig ihren Courtageanteil auf den Verkaufspreis der Immobilie draufschlagen.

Sicherlich wird dieser Fall eintreten. Als erfahrene Immobilienmakler wissen wir allerdings, dass sich ein zu hoher Kaufpreis negativ auf die Vermarktung einer Immobilie auswirken kann. Stichwort: Immobilie verbrennt am Markt.

Je länger eine Immobilie auf dem Markt angeboten wird, desto mehr sinkt deren Wert in den Augen potenzieller Käufer. Deshalb zielen wir bei Von Poll darauf ab, einen realistischen Kaufpreis zu festzulegen und diesen auch durchzusetzen. So weiß auch der Verkäufer was „unterm Strich“ für ihn übrig bleibt.

Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie aktuell Wert ist? Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenfreie, realistische und unverbindliche Marktpreiseinschätzung. Von Poll Immoblien Schweinfurt und Von Poll Immobilien Haßfurt

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