Schulschließung vermeiden, aber „Ganz, gut und gesund geht nicht!“

GEW Unterfranken unterstützt GEW-Klage gegen den Freistaat

GEW Unterfranken unterstützt GEW-Klage gegen den Freistaat.

Der Bezirksverband Unterfranken der Bildungsgewerkschaft GEW im DGB unterstützt die Verbandsklage der GEW Bayern gegen den Freistaat: Der Gesundheitsschutz von Schülern und Beschäftigten muss wieder den Regeln des Robert-Koch-Instituts (RKI) folgen. „Ganze Klassen unterrichten, gute Abschlüsse und Gesundheitsschutz geht nicht gleichzeitig,“ sagt der kommissarische Vorsitzende der GEW Unterfranken, Jörg Nellen. „Wir haben gute Erfahruingen machen können, als wir Klassen über einer Inzidenz von 50 je 100.000 Einwohnern geteilt haben.“

Eine Förderschullehrkraft berichtet, dass die Jugendlichen in der halben Klasse viel konzentrierter gelernt haben. Eine Gymnasiallehrkraft aus dem Raum Würzburg warnt allerdings: „Die Empfehlung des RKI zur Teilung von Klassen wird rosinenpickerisch nur dann umgesetzt wenn es nichts kostet.“

Die Teilung darf also nicht auf Kosten der Lehrkräfte und der Schüler gehen. Dieselbe Gymnasiallehrkraft: „Außerdem unterlaufen die Schulleitungen den Sinn der Teilungsempfehlung von 15: in Klassen mit 16 Schülern wird ein Schüler pro Tag nach Hause geschickt – schon hat man die Grenze eingehalten. Den Sinn, im Zweifelsfall die Ansteckungsgefahr zu halbieren, hat man damit gezielt ausgehebelt.“ Eine GEW-Grundschullehrkraft vom Untermain warnt: „„An meiner Schule trifft die Mehrarbeit durch Klassenteilung vor allem die Teilzeitbeschäftigte.“ Die GEW fordert, dass vermeidbare Belastungen reduziert werden: Bei der Leistungsmessung und Notengebung muss mit Augenmaß gekürzt werden, Betriebsprüfungen („externe Evaluation“) müssen verschoben werden, aber auch z.B. Elternabende dürfen nicht durch Elternsprechwochen ersetzt werden, in denen Kolleg:innen dann eine ganze Woche Gespräche führen.

Daher fordert die GEW, Klassen hälftigabwechselnd  daheim und in der Schule zu unterrichten. Seit über 30 Jahren hat die GEW Unterfranken selbstständige Unterrichtsformen in der ältesten GEW-Fortbildungsreihe „Bildung anders“ an gut 1500 Lehrkräfte aus allen Schularten vermittelt. „Mit Lernplänen, Selbstkontrolle und Projektarbeit kann Lernen im lehrplangemäßen kompetenzorientierten Unterricht auch zu Hause erfolgreich sein,“ so Nellen. Wenn man gute Abschlüsse will und dabei gesund bleiben, bleibt nur ganze Klassen zu teilen, so Nellen.

Aus Sicht der GEW ist die Situation an bayerischen Schulen auf keinen Fall mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz vereinbar. Schutzstandards werden ignoriert, Schüler*innen und Lehrkräfte nicht ausreichend vor einer Ansteckung geschützt. Daher hat die GEW den Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Rainer Roth beauftragt, Klage zu erheben. 

Der GEW geht es um den Schutz aller Beteiligten und darum, Schulen möglichst lange offen zu halten und vollständigen Schul-Lockdown zu verhindern. Im Kern zielt die GEW darauf ab, gerichtlich feststellen zu lassen, dass organisatorische und technische Maßnahmen, wie die Verkleinerung der Lerngruppen, das Abstandsgebot und technische Lüftungssysteme umgesetzt werden müssen.