Das erste eigene Reich

Foto: djd/Deutscher Sparkassenverlag

Berufsstart oder Studium: Sieben Tipps für den Umzug in die erste Wohnung

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Ein Umzug bedeutet nicht nur, Kisten zu packen. Auch organisatorisch ist eine ganze Menge zu beachten. Foto: djd/Deutscher Sparkassenverlag

(djd). Ein weinendes und ein lachendes Auge gehören dazu, wenn sich junge Erwachsene aus dem Hotel Mama verabschieden. Auf der einen Seite etwas Wehmut, das gewohnte Zuhause nach so vielen Jahren zu verlassen – auf der anderen Seite die Vorfreude auf einen neuen, spannenden Lebensabschnitt und die erste eigene Wohnung. Tausende wagen in diesen Wochen den Schritt und starten in eine Berufsausbildung oder ein Studium.

Da gerade in den ersten Jahren das Budget chronisch knapp ist, kommt es umso mehr auf ein gutes Wirtschaften an. Viele Tipps und praktische Hilfestellungen dazu gibt der „Budgetkompass für junge Haushalte“, der kostenfrei unter www.geld-und-haushalt.de erhältlich ist. Rund um die Wohnung und den Umzug ist aber auch organisatorisch eine ganze Menge zu tun. Hier gibt es sieben praktische Tipps des Beratungsdienstes Geld und Haushalt auf einen Blick.

1. Einwohnermeldeamt: Direkt nach dem Umzug ist die Ummeldung erforderlich. Sowohl Personalausweis als auch Reisepass müssen geändert werden. Nicht vergessen: Wer schon ein eigenes Auto hat, muss auch das ummelden. Zuständig dafür ist die Kfz-Zulassungsstelle.

2. Post: Damit keine Post verloren geht, am besten frühzeitig einen Nachsendeauftrag an die neue Adresse stellen.

3. Kreditinstitut: Die Filiale des bisherigen Kreditinstituts über den Umzug informieren oder gleich ein neues Girokonto eröffnen. Bei einem Kontowechsel hilft das neue Kreditinstitut, alle Daueraufträge und Lastschriften mitzunehmen sowie Firmen und Institutionen über die neue Bankverbindung zu informieren.

4. Kommunikation: Wenn vorhanden, den alten Festnetz- und Internetanschluss kündigen oder einen auf die neue Adresse anmelden.

5. Energie und Co.: Für Strom und Wasser muss ein neuer Vertrag mit einem Energieversorger geschlossen werden. Ein Preisvergleich lohnt sich hier sehr. Bei der Übernahme der Wohnung auf das exakte Protokollieren der alten Zählerstände achten.

6. Behörden, Versicherungen und Co.: Auch die Krankenversicherung, Rentenversicherung, unter Umständen die Familienkasse, die Bundesagentur für Arbeit oder weitere offizielle Stellen benötigen die aktuelle Anschrift. Bei der Gründung des ersten eigenen Haushalts sollte man auch den vorhandenen Versicherungsschutz von der Kranken- bis zur Haftpflichtversicherung überprüfen.

7. Finanzplanung: Um die eigenen Finanzen im Griff zu behalten, sollte man Einnahmen und Ausgaben regelmäßig festhalten. Feste Ausgaben wie Miete oder Telefon machen bei jungen Haushalten bis zu 50 Prozent der Gesamtausgaben aus.

Mehr Geld für Studenten

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Eine gute Nachricht pünktlich zum Start des Wintersemesters 2016/17: Erstmals seit mehreren Jahren erhöht der Staat wieder die BAföG-Sätze. Gleich um sieben Prozent steigen die Zuschüsse. Für Studenten mit einer eigenen Wohnung bedeutet das eine Maximalförderung von bis zu 735 Euro monatlich. Und auch der Kreis derjenigen, die für die Mittel in Frage kommen, wird erweitert. Zudem werden auch die Freibeträge für Elterneinkommen angehoben. Mehr Informationen und Tipps rund um den Start in die Ausbildung oder das Studium gibt es in der kostenfreien Broschüre „Budgetkompass für junge Haushalte“. Sie kann beim Beratungsdienst Geld und Haushalt unter der Telefonnummer 030-20455818 bestellt werden.