Stille Tage unterliegen besonderem Schutz

Stille Tage: An Stillen Feiertagen muss Ruhe herrschen
An Stillen Feiertagen muss Ruhe herrschen

Stille Tage im November und Dezember stehen wieder vor der Tür

Das städtische Ordnungsamt der Stadt Coburg informiert deshalb über die aktuelle Rechtslage am Reformationstag, an Allerheiligen, am Volkstrauertag, Buß- und Bettag, Totensonntag sowie am Heiligen Abend:

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Verboten sind:

  1.  An Allerheiligen, 1. November, am Volkstrauertag, 17. November, und am Totensonntag, 24. November, jeweils von 2.00 Uhr bis 24.00 Uhr:
    • die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügen,
    • alle anderen, der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist,
    • Öffnung und Betrieb von Spielhallen.
  2.  Am Buß- und Bettag, 20. November, von 2.00 Uhr bis 24.00 Uhr:
    • die Veranstaltung sportlicher und turnerischer Wettkämpfe auch außerhalb der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes,
    • die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügen,
    • alle anderen, der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist,
    • Öffnung und Betrieb von Spielhallen.
  3. Am Heiligen Abend, 24. Dezember, von 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr:
    • die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügen,
    • alle anderen, der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern dabei nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist,
    • Öffnung und Betrieb von Spielhallen.

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Außerdem sind an allen stillen Tagen (wie an allen normalen Sonntagen) von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr untersagt:

  •  alle vermeidbaren lärmerzeugenden Handlungen in der Nähe von Kirchen und sonstigen zu gottesdienstähnlichen Zwecken dienenden Räumen und Gebäuden, soweit diese Handlungen geeignet sind, den Gottesdienst zu stören,
  •   öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen; erlaubt sind jedoch Sportveranstaltungen und die herkömmlicherweise in dieser Zeit stattfindenden Veranstaltungen der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung, soweit sie nicht unter den ersten Punkt fallen,
  •   Treibjagden.