Stille Tage im November und Dezember stehen wieder vor der Tür
Das städtische Ordnungsamt der Stadt Coburg informiert deshalb über die aktuelle Rechtslage am Reformationstag, an Allerheiligen, am Volkstrauertag, Buß- und Bettag, Totensonntag sowie am Heiligen Abend:
Verboten sind:
- An Allerheiligen, 1. November, am Volkstrauertag, 17. November, und am Totensonntag, 24. November, jeweils von 2.00 Uhr bis 24.00 Uhr:
• die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügen,
• alle anderen, der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist,
• Öffnung und Betrieb von Spielhallen. - Am Buß- und Bettag, 20. November, von 2.00 Uhr bis 24.00 Uhr:
• die Veranstaltung sportlicher und turnerischer Wettkämpfe auch außerhalb der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes,
• die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügen,
• alle anderen, der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist,
• Öffnung und Betrieb von Spielhallen. - Am Heiligen Abend, 24. Dezember, von 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr:
• die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügen,
• alle anderen, der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern dabei nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist,
• Öffnung und Betrieb von Spielhallen.
Außerdem sind an allen stillen Tagen (wie an allen normalen Sonntagen) von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr untersagt:
- alle vermeidbaren lärmerzeugenden Handlungen in der Nähe von Kirchen und sonstigen zu gottesdienstähnlichen Zwecken dienenden Räumen und Gebäuden, soweit diese Handlungen geeignet sind, den Gottesdienst zu stören,
- öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen; erlaubt sind jedoch Sportveranstaltungen und die herkömmlicherweise in dieser Zeit stattfindenden Veranstaltungen der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung, soweit sie nicht unter den ersten Punkt fallen,
- Treibjagden.