Glasschäden und Steinschläge dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden
(djd). Die Frühlings- und Sommersonne bringt es an den Tag: Kleine Steinschläge in der Frontscheibe des Pkw sind nicht mehr zu übersehen. Oft sind sie schon während der Wintermonate durch aufgewirbelten Splitt von vorausfahrenden Fahrzeugen entstanden. Sind sie einmal entdeckt, wird es höchste Zeit zu handeln. Zum einen können die Beschädigungen die Sicht beeinträchtigen und gefährliche Blendungen verstärken. Zum anderen drohen Folgeschäden, wenn die Schadstelle sich vergrößert und die Scheibe reißt. Einen Scheiben-Check bieten die meisten Kfz-Meisterbetriebe ihren Kunden kostenlos an. Oft kommen dabei zusätzliche, kaum sichtbare Steinschläge ans Licht, die der Fahrzeugbesitzer noch gar nicht entdeckt hatte.
Glasreparatur oder Austausch? Ein Scheiben-Check bringt Klarheit
Der Fachbetrieb kann beurteilen, ob ein Steinschlag noch reparabel oder ob ein Kompletttausch der Scheibe erforderlich ist. Für eine Reparatur darf der Gesamtdurchmesser der betroffenen Stelle einschließlich der Risse im Glas drei Zentimeter nicht überschreiten. Zudem muss er außerhalb des Sichtbereichs des Fahrers liegen und mindestens zehn Zentimeter Abstand zum Scheibenrand haben. Treffen diese Voraussetzungen zu, kann man die Schadstelle mit einem Spezialharz verschließen und nahezu unsichtbar auspolieren. Unter www.autoglas-partner.de gibt es mehr Informationen zum Autoglas.
Die meisten Kaskoversicherungen übernehmen Reparaturkosten
Die Kosten einer Autoglasreparatur werden von den meisten Teil- oder Vollkaskoversicherungen vollständig getragen. Wenn die Frontscheibe nicht mehr instand zu setzen ist und ein Austausch unumgänglich wird, greifen die Versicherungen ebenfalls. In diesen Fällen muss der Autobesitzer allerdings die Selbstbeteiligung aus eigener Tasche bezahlen, die er im Versicherungsvertrag vereinbart hat. Die Spezialisten im Kfz-Betrieb kümmern sich nicht nur um die fachgerechte Ausführung von Glasreparatur oder Scheibentausch, sie können auch die Abwicklung des Schadens mit dem Versicherer übernehmen.
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