Nicht nur Bares ist Wahres

Nicht immer muss es Bargeld sein: Beim Bezahlen in Geschäften, Restaurants oder beim Online-Shopping können Verbraucher heute aus zahlreichen Alternativen auswählen. Foto: djd/Deutscher Sparkassenverlag

Was Verbraucher zu Zahlungsmethoden beim Smartphone und im Web wissen sollten

(djd). Bargeldloses Bezahlen wird im Alltag immer beliebter, vor allem mit dem Smartphone und erst recht beim Einkaufen im Internet. Ab dem 14. September 2019 müssen sich Verbraucher dabei umstellen. Die EU-Richtlinie zum PSD-2-Standard tritt an diesem Tag in Kraft und soll das elektronische Bezahlen sowie das Online-Banking noch sicherer machen. Der entscheidende Unterschied: Für die sogenannte starke Kundenauthentifizierung sind jeweils zwei Faktoren gefragt, beispielsweise die Kombination aus PIN und Smartphone-TAN oder Fingerabdruck und TAN.

Das Smartphone als virtuelle Geldbörse

Der Zugang und die Authentifizierung bei Online-Zahldiensten ändern sich somit – grundsätzlich bleiben die Angebote aber unverändert nutzbar. Geld von einem Smartphone zum anderen zu senden, das machen etwa Peer-to-Peer-Zahlungen per App möglich. Ein Vorteil dabei ist, dass man die IBAN des anderen nicht kennen muss und das Geld besonders schnell beim Empfänger ankommt. Ohnehin wird das Smartphone immer mehr zur virtuellen Geldbörse. Die meisten Modelle haben heute einen NFC-Chip („Near Field Communication“) eingebaut, der das kontaktlose Bezahlen ermöglicht. Durch eine App auf dem Smartphone können Verbraucher diesen Chip nutzen und mit dem Handy an der Ladenkasse bezahlen. Voraussetzung dafür ist, dass das jeweilige Geschäft diesen Service anbietet – zu erkennen etwa an einem Wellensymbol über der Kasse.

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Elektronische Brieftasche für das Online-Shopping

Insbesondere beim Shoppen im Internet sind sogenannte Zahlungsauslösedienste weit verbreitet. Der Kunde muss dazu die Zugangsdaten für sein Girokonto auf der jeweiligen Plattform eingeben, um eine Überweisung auszulösen. Dieser Zahlweg ist bequem, allerdings sollte man sehr genau prüfen, wem man den Schlüssel für sein Konto anvertrauen möchte. Einen anderen Weg gehen Wallet-Dienstleister. „Wallet“ heißt „Brieftasche“ und meint eine elektronische Börse: Käufer zahlen entweder, indem sie ihr Kundenkonto vorher mit Geld aufladen oder dies nachträglich erledigen, zum Beispiel per Kreditkarte oder Lastschrift. Der Vorteil hierbei ist, dass der Wallet-Dienstleister keinen direkten Kontozugriff hat. Viele weitere Informationen rund um Zahlsysteme und die sichere Kontoführung bietet die Broschüre „Rund ums Girokonto“, die kostenfrei unter www.geld-und-haushalt.de oder Telefon 030-20455818 erhältlich ist.