Früher einsteigen für mehr Sicherheit

Foto: djd/Deutsche Verkehrswacht/alexraths/123RF

Fahranfänger: Das Begleitete Fahren ab 17 hat sich in der Praxis bewährt

BF17-1
Pünktlich zum 17. Geburtstag erhalten die Jugendlichen im Idealfall ihre Fahrerlaubnis und dürfen sich danach ans Steuer setzen. Foto: djd/Deutsche Verkehrswacht/GettyImages

(djd). Beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) können Jugendliche mit der Fahrschule bereits im Alter von 16,5 Jahren beginnen. Pünktlich zum 17. Geburtstag erhalten sie dann im Idealfall ihre Fahrerlaubnis. Mit Unterstützung ihrer Begleitpersonen sammeln sie ein Jahr lang Erfahrungen im Straßenverkehr. Studien belegen im Übrigen, dass ehemalige BF17-Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim späteren alleinverantwortlichen Fahren rund 20 Prozent seltener an Unfällen beteiligt sind als diejenigen, die direkt nach der Fahrschule auf sich allein gestellt waren. Informationen und Tipps für Jugendliche, Eltern und weitere Begleitpersonen gibt es unter www.bf17.de, einer Seite des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) und der Deutschen Verkehrswacht (DVW). Das Projekt wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert.

Frühzeitig über Begleitpersonen sprechen

Zur Anmeldung für die Fahrerlaubnis sind ein gültiger Personalausweis, ein biometrisches Passfoto und die Unterschrift der Erziehungsberechtigten notwendig. Die Jugendlichen müssen einen Sehtest sowie eine Erste-Hilfe-Schulung absolviert haben. Es lohnt sich auch, möglichst frühzeitig mit den Eltern über angedachte Begleitpersonen zu sprechen, da auch diese bestimmte Kriterien erfüllen müssen: Sie müssen über 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen den Führerschein besitzen und dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben. Mindestens eine Begleitperson muss bei der Anmeldung mit angegeben werden.

Sicherheit von Fahranfängern deutlich verbessert

Wer pünktlich mit 17 die Fahrerlaubnis in den Händen hält, hat danach ein ganzes Jahr für viele gemeinsame Fahrten zur Verfügung. So können die Jugendlichen den Weg zum Sporttraining, zum Einkaufen oder zu den Großeltern hinter dem Steuer zurücklegen. Die ersten Fahrten im dichten Berufsverkehr, bei Regen, Schnee oder Nebel lassen sich mit einer erfahrenen Begleitung leichter bewältigen als allein. Wer zudem Nacht- und Dämmerungsfahrten gemeinsam mit seiner Begleitperson übt, fährt auch später in solchen Situationen sicherer.

Das BF17 in Kürze:

BF17-2
Wer pünktlich mit 17 die Fahrerlaubnis in den Händen hält, hat danach ein ganzes Jahr für viele gemeinsame Fahrten etwa mit den Eltern zur Verfügung. 1414 KB Foto: djd/Deutsche Verkehrswacht/lisafx/123RF

– Anmeldung ab 16,5 Jahren
– Theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, praktische Prüfung    frühestens einen Monat vorher
– Begleitpersonen mindestens 30 Jahre alt, seit fünf Jahren ununterbrochen den Führerschein und maximal ein Punkt in Flensburg
– Unbegrenzte Zahl an Begleitpersonen möglich, Eltern müssen zustimmen
– Probezeit ohne Verstöße zwei Jahre
– Alkoholgrenze 0,0 Promille in der Probezeit
– Im Schadensfall verantwortlich ist die Person, die das Fahrzeug steuert

Mehr Infos: www.bf17.de