Diese Ausweise sorgen für mehr Transparenz

Wer den Energieausweis seiner Immobilie rechtzeitig erneuern lässt, kann unter Umständen viel Geld sparen, da neue Gesetzesvorhaben die Auflagen erhöhen könnten. Foto: djd/Techem Energy Services

Energieausweise für Immobilien sind Pflicht

(djd). Er soll über die Energieeffizienz von Gebäuden Auskunft geben und ist seit 2007 gesetzliche Pflicht für die Neuvermietung und den Verkauf von Gebäuden: der Energieausweis. Die wichtigsten Kenndaten dieses Dokuments müssen bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Außerdem muss er bei einer Besichtigung vom Eigentümer vorgelegt und bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrags im Original oder in Kopie übergeben werden.

Zwei Varianten

Den fünfseitigen Energieausweis gibt es in zwei unterschiedlichen Arten: Als bedarfsorientierte Variante enthält er Daten über den Energiebedarf eines Gebäudes. Dabei spielen Gebäudeeigenschaften wie die Geometrie, Charakteristika der Heizungsanlage oder wärmetechnische Details der Gebäudehülle unter Annahme von standardisierten Rahmenbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur) eine wichtige Rolle. Im Gegensatz dazu basiert der Verbrauchsausweis auf dem klimabereinigten Energieverbrauch der Hausbewohner für die Warmwasser- und Wärmeerzeugung durch Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Strom oder andere verwendete Energieträger in den zurückliegenden drei Jahren. Als Grundlage dienen die entsprechenden Heizkostenabrechnungen. Aus dem verbrauchsorientierten Ausweis lässt sich daher der klimabereinigte Energieverbrauch eines Gebäudes von mindestens drei zurückliegenden Jahren erkennen, während der bedarfsorientierte Energieausweis die Immobilie nach der energetischen Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik beurteilt.

Rechtzeitige Erneuerung

Gemäß der EnEV sind die Anzahl der Wohnungen, das Baualter und der Sanierungszustand eines Gebäudes dafür entscheidend, ob ein Verbrauchsausweis ausreicht oder ein Bedarfsausweis erstellt werden muss. Für Neubauten ist ein Bedarfsausweis nötig. Dies gilt auch für Bestandsgebäude, die weniger als fünf Wohnungen haben, deren Bauantrag vor dem Stichtag 1. November 1977 gestellt wurde und die seitdem nicht umfassend energetisch saniert worden sind. Die Kosten für diesen Bedarfsausweis sind in der Regel deutlich höher als für den Verbrauchsausweis, der in allen anderen Fällen möglich ist. Energieausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. Es lohnt sich jedoch, den Ausweis schon vor Ende der Laufzeit erneuern zu lassen, denn neue Gesetzesvorhaben wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) könnten in Zukunft die Auflagen für die Ausstellung des Dokuments nochmals deutlich erhöhen. Vor-Ort-Begehungen oder Beurteilungen mit Hilfe detaillierter Gebäudefotos könnten zur Pflicht werden. Im Vorteil bei Kosten und Aufwand sind daher Immobilieneigentümer, die rechtzeitig handeln. Unter www.techem.de/energieausweis gibt es weitere Informationen zum Thema.