Nachhaltig mit Verpackungen umgehen

Verpackungsabfall produzieren auch kleine Onlinehändler - mit dem neuen Verpackungsgesetz müssen sie sich ebenfalls an der Entsorgung und am Recycling des Abfalls beteiligen.
Verpackungsabfall produzieren auch kleine Onlinehändler - mit dem neuen Verpackungsgesetz müssen sie sich ebenfalls an der Entsorgung und am Recycling des Abfalls beteiligen. Foto: djd/Interseroh/monkeybusinessimages-stock.adobe.com

Neues Gesetz trägt zur Schonung der Umwelt bei

(djd). Rund um die Uhr und bequem einkaufen: Vor allem zur Weihnachtszeit, aber nicht nur dann, boomt das Online-Shopping. Die Schattenseite des Einkaufs im Internet – der Berg an Verpackungsmaterial wächst und wächst. Denn zum Schutz der Ware ist im Gegensatz zum stationären Handel fast immer eine zusätzliche Umverpackung nötig. Verpackungsabfall produzieren alle Online-Händler – vom Marktführer bis zum Kleingewerbetreibenden, der abends seine Ware über Ebay oder eine andere Plattform verkauft. Zwar werden schon gut zwei Drittel aller Verpackungsmaterialien, die der Endkonsument bei sich zu Hause entsorgt, recycelt. Doch diese Quote soll durch das neue Verpackungsgesetz (VerpackG), das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt, weiter steigen. Wichtig für Verbraucher: Für sie ändert sich nichts, sie können ihre Verpackungsabfälle wie bisher über die Altpapiertonne, den Glascontainer oder den Gelben Sack/die Gelbe Tonne entsorgen.

Händler und Hersteller an Recyclingkosten beteiligen

Das Gesetz verlangt eine Kostenbeteiligung von Händlern und Herstellern für die Entsorgung und das Recycling von Verpackungen, die mit Ware befüllt und an private Endverbraucher verkauft werden. Eine solche Beteiligung per Lizenzentgelt an einem der neun deutschen dualen Systeme sah bereits die bislang geltende Verpackungsverordnung vor. Mit den hier enthaltenen Schlupflöchern und Ausnahmen räumt das neue Gesetz auf und verschärft die Pflichten aller Betroffenen – unabhängig von Gewerbegröße, Verpackungsmenge oder -art. Neben der Beteiligung an einem dualen System legt das Gesetz daher die Registrierung bei der als Kontrollinstanz neu geschaffenen „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ fest. Die Nichtbefolgung wird mit hohen Geldbußen und Vertriebsverboten geahndet.

Geringe Beiträge – große Umweltwirkung

Die Höhe des Lizenzentgeltes hängt im Wesentlichen von den jährlichen Verpackungsmengen und dem verwendeten -material ab. Je weniger Verpackungen und je recyclingfähiger das Material, desto geringer auch das Entgelt. Ein Rechenbeispiel von Lizenzero, dem Online-Shop des Dualen Systems Interseroh, zeigt: Bringt ein Händler jährlich 2.500 kleine Kartons mit Packband und Füllmaterial aus Papier in Umlauf, beträgt sein jährlicher Lizenzierungsbetrag 49 Euro (Änderungen vorbehalten). Umgerechnet sind das rund 0,02 Euro pro Paket. „Ein vergleichsweise geringer Betrag, über den jeder Händler seinen Beitrag zum Schutz der Umwelt leisten kann“, so Markus Müller-Drexel, Geschäftsführer der Interseroh Dienstleistungs GmbH. „Für Hersteller und Händler ist dies eine unkomplizierte, günstige und vor allem rechtskonforme Lösung.“ Unter www.lizenzero.de gibt es weitere Informationen.