Mitleser und Datenspione sehen schwarz

Mitlesen verboten. Eine neue EU-Verordnung stellt erhöhte Anforderungen an den Datenschutz - auch was den Schutz von PC- und Notebook-Bildschirmen angeht.
Mitlesen verboten. Eine neue EU-Verordnung stellt erhöhte Anforderungen an den Datenschutz - auch was den Schutz von PC- und Notebook-Bildschirmen angeht. Foto: djd/www.3m.de/Monkeybusinessimages/Dreamstime.com

Neues EU-Datenschutzrecht zwingt Unternehmen zum Handeln gegen Visual Hacking

(djd). Bei möglichen Angriffen auf persönliche Daten denken die meisten zuerst an Hacker, Computerviren und Schadsoftware. Dabei lauern die Risiken keineswegs nur im Internet, sondern häufig buchstäblich nebenan in Form des Sitznachbarn in der Bahn oder im Flugzeug. Das sogenannte Visual Hacking, das direkte Ausspähen vertraulicher Daten wie Passwörter, stellt eine konkrete Gefahr dar, im Job ebenso wie im Privatleben. Mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, sind Unternehmen gezwungen, noch mehr für den Schutz sensibler Daten zu tun.

Studie: Datendiebstahl gelingt in neun von zehn Fällen

Firmen müssen laut der EU-Vorgaben künftig unter anderem nachweisen können, dass sie mit personenbezogenen Daten verantwortungsbewusst umgehen – auch durch vorbeugendes Handeln. Verstöße können teuer werden: In schweren Fällen drohen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro. Auf der anderen Seite zeigen Studien, dass viele Unternehmen und Privatpersonen noch lange nicht entsprechend handeln. Bei einem weltweiten Visual-Hacking-Experiment, das vom Ponemon Institut gefördert und von 3M durchgeführt wurde, waren die „Täter“ in der Praxis erschreckend erfolgreich. Bei 91 Prozent der Versuche gelangten sie an vertrauliche Daten, meist in weniger als 15 Minuten. Ein weiteres Ergebnis der Studie: Neun von zehn Arbeitnehmern haben bereits jemanden dabei ertappt, wie er ihnen in der Öffentlichkeit auf den Laptop schaut.

Verbotenes Mitlesen wirksam verhindern

Um sich gegen die alltäglichen Gefahren eines visuellen Datendiebstahls zu wappnen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ein sorgsamer Umgang mit dem eigenen Computer ist der erste Schritt, etwa beim Arbeiten in engen Wartebereichen, im Zug oder im Flugzeug. Besonders wirksam ist es, verbotene Blicke von der Seite auszusperren: Blickschutzfilter verhindern das unerlaubte Mitlesen. Der hauchdünne Sichtschutz, den es passend zu allen gängigen Displaygrößen gibt, wird einfach auf dem Monitor oder Laptop befestigt. Bereits ab einem Blickwinkel von 30 Grad ist dann nichts mehr zu erkennen – und der Computerbesitzer kann das Gerät auch in der Öffentlichkeit ohne Bedenken weiternutzen. Unter www.3M-Blickschutz.de gibt es ausführliche Informationen und Bezugsquellen für die Blickschutzfilter.