Winter im Naturschutzgebiet

Foto: Larissa Renninger

Den Winter aktiv im Naturschutzgebiet „Lange Rhön“ erleben

Wussten Sie, dass die Lange Rhön das größte außeralpine Naturschutzgebiet in Bayern ist? Dank des hochwertigen Lebensraums kommen hier akut vom Aussterben bedrohte Arten vor. Der Raubwürger ist beispielsweise eine Vogelart, die in ganz Bayern nur noch in der Rhön zu finden ist.

Diese gefährdeten Tiere sind teilweise sehr störungssensibel. Vor allem im Winter erhöht sich die Problematik. Bei winterlichen Temperaturen führt eine durch Menschen verursachte Störung zu einem erhöhten Energiebedarf für diese Arten, z. B. wenn sie flüchten müssen. Deshalb gilt es, das Winterwunderland Rhön in diesen Monaten besonders umsichtig und rücksichtsvoll zu genießen. Was das genau bedeutet, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Bei geschlossener Schneedecke sind nur die Winterwanderwege zu benutzen

Im Naturschutzgebiet hat der Naturschutz immer Vorrang. Für das Naturschutzgebiet (NSG) „Lange Rhön“ gilt daher grundsätzlich auf dem gesamten Gebiet ein Betretungsverbot zum Schutz der dort lebenden Arten und der Lebensräume. Die Untere Naturschutzbehörde kann jedoch Wege freigeben, wenn durch das Begehen kaum Störungen zu erwarten sind. Dies kann dann auch je nach Jahreszeit unterschiedlich sein. Bei geschlossener Schneedecke dürfen daher nur die ausdrücklich als Winterwanderwege gekennzeichneten Wege betreten sowie die ausgewiesenen Loipen mit Skiern befahren werden. Andere Sommerwanderwege im Naturschutzgebiet wie bspw. auch die Extratour „Hochrhöntour“ dürfen bei geschlossener Schneedecke nicht begangen werden.Ein Verstoß dagegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße belegt werden kann.

Zur Übersicht der Winterwanderwege sind extra Winterfreizeit-Karten an den Parkplätzen aufgestellt. Zusätzlich wurden dieses Jahr große Banner an den Parkplätzen Thüringer Hütte, Schornhecke und Schwarzes Moor aufgehängt, die nochmals ausdrücklich auf die bindenden Verhaltensregeln im Winter bzw. bei geschlossener Schneedecke hinweisen. Querfeldein wandern um z. B. abzukürzen, ist im Naturschutzgebiet übrigens genau so wenig erlaubt wie Rodeln.

Besonders problematisch erscheint hier das Schneeschuhwandern. Die Nutzung der Schneeschuhe führt durch die oft ungewohnte Muskelbeanspruchung häufig dazu, den eigentlichen Wanderweg abzukürzen und querfeldein zum Ausgangspunkt zurückzugehen. So können Störungen nicht vermieden werden. Zusätzlich ist die Orientierung im Gelände insbesondere bei viel Schnee sehr schwierig.

Daher sollte das Betreten der Landschaft mit Schneeschuhen grundsätzlich nur außerhalb der Schutzgebiete stattfinden und auch dort nur auf ausgewiesenen Wanderwegen. Bitte helfen Sie mit, den sehr wertvollen Natur- und Lebensraum in der Langen Rhön auch für die künftigen Generationen zu bewahren!

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Neuausweisung eines Winterwanderweges an der Thüringer Hütte

Um auch bei geschlossener Schneedecke zusätzlich zu den bereits bestehenden Winterwanderwegen eine weitere Wanderroute durch die für die Rhön so typische offene Landschaft anzubieten, wurde in Zusammenarbeit zwischen der Wildlandstiftung, dem Naturpark & Biosphärenreservat Bayerische Rhön e. V. sowie der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rhön-Grabfeld ein neuer Winterwanderweg ausgewiesen. Dieser führt durch weniger sensible Bereiche des Naturschutzgebietes und ist etwas kürzer als beispielsweise die Hochrhöntour. Der neue Winterwanderweg ist 3,2 km lang und ist gerade bei Sonnenschein traumhaft schön. Insgesamt werden hierbei 83 Höhenmeter erwandert. Hier finden Sie den neuen Winterwanderweg digital

Weitere freigegebene Winterwanderwege und Loipen im NSG finden Sie im Touren-Portal der Rhön GmbH

Zusätzlich findet man auf der Website www.rhoen.info/wintersportbericht tagesaktuelle Hinweise, ob das Begehen der Wege möglich ist. Auch in der neuen App des Biosphärenreservates Rhön finden Sie eine Übersicht über alle Winterwanderwege

Alljährliche Schließung des Schwarzen Moores von 15. November bis einschließlich 15. März

Das schwarze Moor ist eines der hochsensiblen Bereiche im Schutzgebiet. Wie in den Jahren zuvor, ist das Schwarze Moor bzw. dessen Wege sowie der Aussichtsturm auch in diesem Winter für Besucher gesperrt. Doch nicht nur um die heimische Tierwelt zu schützen, auch aus Gründen der Verkehrssicherheit gilt das Betretungsverbot. Sollte der Weg trotzdem begangen werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße entsprechend geahndet werden kann. Dies gilt gleichermaßen auch für das Begehen von anderen nicht freigegebenen Wegen bzw. grundsätzlich das Querfeldeingehen im Naturschutzgebiet. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Wildtiere, für die das Energieeinsparen überlebensnotwendig ist!