Stadt Bamberg auch über Inzidenz 35

Stadt Bamberg wieder über Inzidenzwert 35 Ab Montag 18.10.2021 wieder verpflichtende 3G-Regelungen. Symbolbild

Stadt Bamberg wieder über Inzidenzwert 35. Ab Montag wieder verpflichtende 3G-Regelungen.

In der Stadt Bamberg wurde der 7-Tages Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder überschritten. Am Samstag meldete das Robert Koch-Institut einen Inzidenzwert von 54,8 für die Stadt Bamberg (Donnerstag, 39,1; Freitag 49,6). Diese Überschreitung muss durch die Stadt Bamberg bekannt gemacht werden. Diese Bekanntmachung erfolgte am 16. Oktober 2021. Am zweiten Tag nach der Bekanntmachung treten damit wieder die entsprechenden Regelungen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft.

Ab Montag, 18. Oktober 2021 gilt daher in Innenräumen wieder verpflichtend der 3G-Grundsatz. Demnach ist der Zugang nur für Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete (PoC-Antigen-Schnelltest nicht älter als 24h oder PCR-Test nicht älter als 48h) erlaubt. Dies betrifft beispielsweise öffentliche und private Veranstaltungen bis 1.000 Personen (bei größeren Veranstaltungen gilt eine inzidenzunabhängige 3G-Pflicht) in nichtprivaten Räumlichkeiten, Sportstätten, Fitnessstudios, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Gastronomie, Beherbergung, Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive, Musikschulen, Freizeiteinrichtungen, Bäder, Thermen, Saunen, Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr etc. (§ 3, Abs. 1 der 14. BayIfSMV). Betreiber solcher Einrichtungen können auf freiwilliger Basis auch 3G-Plus (nur PCR-Test nicht älter als 48h) oder 2G anwenden (§ 3a der 14. BayIfSMV).

Weiterhin gilt inzidenzunabhängig in Alten- und Pflegeheime sowie in Schulen und Kinderhorte der 3G-Grundsatz. Ebenso ist der Zugang zu Volksfesten, Diskotheken, Clubs, Bordellbetrieben sowie vergleichbaren Freizeiteinrichtungen und zu Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen weiterhin nur für Genesene, Geimpfte oder Getestete möglich.

Sollte die Stadt Bamberg an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz von 35 wieder unterschreiten, erfolgt eine erneute Bekanntmachung der Stadt Bamberg. Die vorstehenden Bestimmungen finden dann ab dem übernächsten auf die Bekanntmachung folgenden Tag keine Anwendung mehr.

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