Zurück zu 3G

Ab Sonntag 17.10. wieder 3G Regel in den Haßbergen und im Landkreis Bamberg. Symbolbild

Das war ein kurzes „Vergnügen“, wenn das überhaupt so bezeichnen kann… Der Landkreis Bamberg und der Landkreis Haßberge melden drei Tag in Folge wieder eine Inzidenz über 35 und somit ab Sonntag, den 17.10.2021 die Rückkehr zu den 3G – Regeln.

Das Landratsamt Haßberge meldete eben: „Die 7-Tage-Inzidenz beträgt laut Robert-Koch-Institut 55,8  (Stand: 15. Oktober 0.00 Uhr) und hat nunmehr den Schwellenwert von 35 drei Tage hintereinander überschritten. Das bedeutet, dass ab dem 17.10.2021 im Landkreis Haßberge wieder die Regelungen der Verordnung des Freistaats Bayern gelten, die an eine Inzidenz über 35 geknüpft sind. Somit ist wieder die 3G-Regelung (Genesen, Getestet, Geimpft) für den Zugang zu bestimmten Aktivitäten in Innenräumen wie Restaurants, Kinos, oder Fitnessstudios und körpernahen Dienstleistungen zu beachten. Eine entsprechende Bekanntmachung wurde heute im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht.“

Auch wieder strengere Regeln im Landkreis Bamberg

Am heutigen Freitag, 15. Oktober, hat der Landkreis Bamberg den dritten Tag in Folge die 7-Tages-Inzidenz von 35 überschritten. Deshalb treten gemäß der der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung (14. BayIfSMV) ab Sonntag, 17. Oktober, 0 Uhr, inzidenzabhängige strengere Regelungen in Kraft.

Demnach gilt ab kommenden Sonntag, 17. Oktober 2021 in Innenräumen der 3G-Grundsatz, wonach der Zugang nur für Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete erlaubt war. Dies betrifft u. a. Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Gastronomie, Beherbergung, Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive, Musikschulen, Freizeiteinrichtungen, Bäder, Thermen, Saunen, Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr etc.

Weiterhin gilt inzidenzunabhängig in Alten- und Pflegeheime sowie in Schulen und Kinderhorte der 3G-Grundsatz. Ebenso ist der Zugang zu Volksfesten, Diskotheken, Bordellbetrieben sowie vergleichbaren Freizeiteinrichtungen und zu Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen weiterhin nur für Genesene, Geimpfte oder Getestete möglich.

Eine Übersicht über die aktuelle geltenden Maßnahmen finden Sie im Internet: https://www.landkreis-bamberg.de/Corona-Maßnahmen/

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