Allgemeinverfügung für ältere Holzöfen

Das Landratsamt Haßberge reagiert auf das Ausrufen der Alarmstufe des Notfallplans Gas und die aktuelle Gasmangellage. Symbolbild

Allgemeinverfügung vom Landratsamt Haßberge für ältere Holzfeuerungsanlagen erlassen.

Alte Holzöfen, die außer Betrieb genommen wurden, weil sie die aktuellen Emissionsgrenzwerte überschreiten, dürfen aufgrund einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes Haßberge vom 1. September 2022 bis 31. August 2023 wieder betrieben werden, wenn dadurch eine Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt werden kann.

Betroffen sind stillgelegte private Holzfeuerungen (zentrale Holzheizungsanlagen und Einzelraumfeuerungsanlagen, beispielsweise Kachelöfen). Das Landratsamt reagiert hiermit auf das Ausrufen der Alarmstufe des Notfallplans Gas und die aktuelle Gasmangellage, in der es ermöglicht werden soll, Gas einzusparen.

Voraussetzung für die Wiederinbetriebnahme ist, dass die Holzfeuerungsanlage noch nicht abgebaut wurde und durch die Wiederinbetriebnahme der Betrieb einer vorhandenen Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt wird. Zudem mussdem Landratsamt Haßberge sowie dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger das entsprechende Formular zum Vorhalten für den Notbetrieb vor der Inbetriebnahme vorgelegt wird.

Die Formulare sowie die Allgemeinverfügung sind auf der Homepage des Landratsamtes Haßberge abrufbar: https://www.hassberge.de/buergerservice/umwelt-u-natur/immissionsschutz/immissionsschutz-inhalte/feuerungsanlagen.html