Hilfe gegen Hatespeech

Niemand muss Hasskommentare im Internet widerstandslos hinnehmen, es gibt Möglichkeiten, sich zu wehren. Foto: djd/Itzehoer Versicherungen/Antonioguillem - stock.adobe.com

Rechtsexperte: So können sich Betroffene gegen die Hetze im Netz wehren.

(djd). „Du total verblödetes Miststück“, „Man sollte rausfinden, wo Du wohnst, und dann einfach mal Selbstjustiz üben“, „Du Drecksausländer willst nur unser Geld“: Drei heftige Beispiele für den teils feindseligen und hasserfüllten Umgangston in sozialen Netzwerken. Eine Forsa-Umfrage zeigte das Ausmaß des Problems: Mehr als drei Viertel der Befragten gaben an, schon einmal Hatespeech beziehungsweise Hasskommentaren im Internet begegnet zu sein, bei jungen Leuten liegt der Anteil deutlich höher. Besonders erschreckend: 42 Prozent aller Befragten macht die Hetze im Netz Angst.

Rechtsschutzversicherung kann gegen Hatespeech hilfreich sein

Die EU hat sich auf ein umfassendes Regulierungspaket für Online-Plattformen geeinigt. Dieses „Gesetz über digitale Dienste“ regelt die Verfahren zur Meldung und unverzüglichen Entfernung illegaler Inhalte auf Online-Plattformen künftig europaweit einheitlich. Clemens Cichonczyk, Geschäftsführer der Itzehoer Rechtsschutz Union Schadenservice GmbH, begrüßt die EU-Pläne, weist aber auch auf weitere Möglichkeiten hin, sich zu wehren: „Eine gute Rechtsschutzversicherung etwa übernimmt in der Regel sowohl die Anwaltskosten als auch die Kosten für die Löschung der Hasskommentare. Sie kann zudem den Kontakt zu Kanzleien und Online-Reputation-Managern vermitteln, die sich speziell mit dem Tatbestand Hatespeech auskennen.“ Grundsätzlich könne die Rechtsschutzversicherung auf zivilrechtlicher Ebene eine große Hilfe sein: „Sie kann beim Ziel des Löschens oder der Abänderung des strittigen Kommentars unterstützen, sofern dieser einen strafrechtlichen Inhalt aufweist oder Persönlichkeitsrechte verletzt. Mit anwaltlicher Hilfe kann man dem Täter oder der Täterin ein Schreiben mit der Aufforderung zukommen lassen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gemäß Paragraf 1004 BGB abzugeben. Und schließlich kann die Versicherung dazu beitragen, Schadensersatz bei äußerst schweren Verletzungen des Persönlichkeitsrechts zu erstreiten“, erläutert Rechtsexperte Cichonczyk.

Tipps für Betroffene

1. Screenshots machen, welche die Beleidigungen oder Bedrohungen speichern. Dokumentieren, in welchem Forum oder auf welcher Plattform man angegangen wurde und wie viele User die Hasskommentare gelesen haben.
2. Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten: Die Justiz kann die Herausgabe der Daten erzwingen, um den Täter/die Täterin zu identifizieren.
3. Ist der Täter/die Täterin bekannt, kann das Opfer Schadensersatz verlangen.
4. Löschung der Kommentare veranlassen. Entweder bei dem Host selbst oder über Firmen wie „Dein guter Ruf“. Vorteil: Online-Reputation-Manager kennen die richtigen Ansprechpartner bei den großen Plattformen.