
Hausbesitzer sollten sich vor Folgen von Hochwasser und Überschwemmung schützen
(djd). Tagelanger Dauerregen, überflutete Grundstücke, vollgelaufene Keller. Die Tiefdruckgebiete „Paul“ und „Rasmund“, die im Sommer 2017 über Deutschland wüteten, haben nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Schäden in Höhe von mehr als einer halben Milliarde Euro verursacht. Allein in Berlin und Brandenburg fielen durch „Rasmund“ in 24 Stunden 200 Liter Regen pro Quadratmeter. Damit kam an nur einem Tag pro Quadratmeter schon ein Viertel des Regens herunter, der bundesweit durchschnittlich im gesamten Jahr zu Boden geht. Und auch 2018 sind die Launen der Natur kaum vorhersehbar – Starkregen, Hagel und Windböen sorgen immer wieder für Gewitterschäden.
Starkregen als sommerliches Phänomen
Starkregen ist ein typisch sommerliches Phänomen: Je wärmer die Luft ist, desto mehr Feuchtigkeit kann sie aufnehmen. Treffen warme und kalte Luftmassen aufeinander, kondensiert die Feuchtigkeit blitzschnell und es kommt zum Wolkenbruch. Ist dieser sehr intensiv oder regnet es langanhaltend, ist der Boden gesättigt – er kann also die Wassermassen nicht mehr aufnehmen. Extremwetterlagen wie Starkregenereignisse in Deutschland häufen sich – und die Aussicht auf einen Rückgang besteht eher nicht. Nach Aussagen von Klimaexperten ist dies durchaus ein Zeichen, dass der Klimawandel sich auf das alltägliche Wetter auswirkt.
Hausbesitzer sollten Versicherungsschutz überprüfen
Gewisse bauliche Vorkehrungen an der eigenen Immobilie können helfen, einen ungewollten Wassereintritt zu verhindern oder zumindest zu minimieren. Aber: Nicht jeder mag dahingehend investieren und viele hoffen wohl weiterhin, dass das Unwetter auch dieses Mal unbeschadet an ihrem Zuhause vorüberziehen möge. Mit der sogenannten Elementarschaden- oder Naturgefahrenversicherung müssen Immobilienbesitzer zumindest unter finanziellen Aspekten nicht mehr bang zum Himmel blicken, wenn ein Unwetter aufzieht. „Meistens stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz erst im Schadenfall“, warnt Dr. Henning Folkerts, Leiter des Produktmanagements für private Haftpflicht-, Unfall- und Sachversicherungen bei der HDI Versicherung AG: „Ist der Keller vollgelaufen, hoffen die Betroffenen, dass der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherer zahlt. Aber: Der Schutz gegen Schäden durch Naturgefahren wie Überflutung durch Witterungsniederschläge oder Überschwemmung muss üblicherweise zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung vereinbart werden.“ Unter www.hdi.de gibt es dazu alle weiteren Informationen. Jeder Immobilienbesitzer, so Folkerts, solle daher schon in „guten“ Zeiten prüfen, ob er diese wichtige Zusatzvereinbarung abgeschlossen habe.
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