Urlaub und Schnäppchen machen

Frau beim Shoppen
Beim Weihnachtsshopping in Nicht-EU-Ländern können sich Urlauber die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen. Dabei gibt es allerdings einige Tipps und Vorschriften zu beachten. Foto: djd/Global Blue/Getty Images/Csondy

Checkliste: Tipps für das Weihnachtsshopping in Nicht-EU-Ländern

(djd). Alle Jahre wieder machen sich die Deutschen in den Wochen vor Weihnachten auf die Suche nach passenden Präsenten für Familie und Freunde. Der eine hat ganz frühzeitig Ideen im Kopf, andere besorgen ihre Geschenke gerne auf den letzten Drücker. Bei Weihnachtsgeschenken sind die Deutschen traditionell nicht knausrig – aber auch hier gibt es die Möglichkeit, effektiv zu sparen. Nämlich dann, wenn wenn man sie beim Urlaub in Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz, Asien oder den Arabischen Emiraten erwirbt. Beim Shoppen in diesen Ländern können sich Urlauber nämlich die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen. Sollte der Brexit 2019 kommen, gibt es diese Möglichkeit auch in Großbritannien. Beim Einkauf in Nicht-EU-Ländern gibt es allerdings einige Tipps und Vorschriften zu beachten. Wer sich daran hält, kann echte Schnäppchen machen. Das gilt im übrigen auch, wenn man Besuch aus Nicht-EU-Ländern hat, die Gäste können im Gegenzug beim Shoppen in Deutschland bares Geld sparen. Bei der Abwicklung des Einkaufs im Nicht-EU-Ausland kann man sich von Dienstleistern wie beispielsweise Global Blue unterstützen lassen, Informationen gibt es unter www.globalblue.com.

Diese Checkliste hilft beim Einkauf in Nicht-EU-Ländern:

1. Richtiger Wohnsitz: Wer steuerfrei in einem Nicht-EU-Land shoppen will, muss selbst in einem Land innerhalb der EU wohnen und darf nicht mehr als drei Monate außerhalb von Europa unterwegs sein.

2. Fragen: Man sollte direkt zu Beginn des Einkaufs im Geschäft fragen, ob steuerfreies Einkaufen möglich ist. Oft erkennt man das beispielsweise auch an dem Logo des Dienstleisters, das meist in der Nähe der Kasse angebracht ist.

3. Formulare ausfüllen: Im Geschäft zahlen Urlauber zunächst den vollen Preis. Gleichzeitig werden aber vom Verkäufer die entsprechenden Tax-Free-Formulare ausgestellt.

4. Zollstempel abholen: Mit dem Einkauf muss man dann vor der Abreise zum Zoll gehen und sich den Zollstempel abholen. Dabei ist es wichtig, alle Unterlagen wie Tax-Free-Formulare, Originalrechnungen und Ausweise und auch die gekaufte Ware dabei zu haben. Diese sollte am besten unbenutzt und originalverpackt sein, denn nur so kann der Zoll die Formulare auch abstempeln.

5. Geld abholen: Mit dem ausgefüllten und vom Zoll gestempelten Tax-Free-Formular erhält der Reisende an ausgewiesenen Schaltern an Flughäfen die gezahlte Steuer abzüglich einer Servicegebühr zurück – in bar oder auch als Buchung auf der Kreditkarte. Kein Refund-Point in der Nähe? Dann können Shopper ihre Unterlagen per Post beispielsweise an Global Blue senden und erhalten ihre Rückerstattung per Überweisung.