3 Tipps zur energetischen Sanierung: Mit Förderung Wärmedämmung schneller finanzieren

Haus- und Wohnungsbesitzer können bei der Förderung zwischen Krediten mit Zuschüssen, direkten Zuschüssen oder Steuerentlastungen wählen.
Haus- und Wohnungsbesitzer können bei der Förderung zwischen Krediten mit Zuschüssen, direkten Zuschüssen oder Steuerentlastungen wählen. Foto: djd/puren

Wohngebäude spielen eine wichtige Rolle, wenn die Klimaschutzziele von EU und Bundesregierung für die nächsten Jahre und Jahrzehnte erreicht werden sollen. Hier gibt es Tipps zur energetischen Sanierung

(djd). Die größte energetische Schwachstelle in vielen älteren Häusern ist der mangelnde Wärmeschutz. Mit verbesserten Förderungen für Wärmedämmung will die Bundesregierung daher mehr Schwung in die energetische Sanierung bringen. „Nie war die Zeit für eine Modernisierung so günstig wie jetzt“, sagt Maximilian Ernst, Energieexperte beim Dämmstoffhersteller puren in Überlingen. Er gibt Tipps, wie Hausbesitzer ihre Heizkosten senken und von welchen Förderungen sie profitieren können.

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3 Tipps zur energetischen Sanierung:

1. Steuerlast senken

Seit Anfang 2020 profitieren Haus- und Wohnungsbesitzer von attraktiven Steuervorteilen für alle wärmedämmenden Maßnahmen, die bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Voraussetzung für die Gewährung der Steuerentlastung nach der neuen Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung, kurz ESanMV, ist die Durchführung der Arbeiten durch einen Fachbetrieb. Infrage kommen zum Beispiel Dachdecker, Zimmerer, Stuckateure sowie Maler. Generell können alle Fachbetriebe, die sich auf Wärme-, Kälte- oder Schallisolierungen spezialisiert haben, beauftragt werden. Wichtig: Die anfallenden Arbeiten müssen dem Gewerk des Unternehmens zugeordnet werden können. Der Steuerbonus für die nachgewiesenen Kosten der Maßnahmen liegt bei 20 Prozent, maximal kann eine Aufwandshöhe von 200.000 Euro angesetzt werden. Bis zu 40.000 Euro Steuerersparnis sind über drei Jahre hinweg erreichbar. Spezielle Anträge beziehungsweise Bewilligungen vorab oder auch Bescheinigungen von Energieberatern sind nicht erforderlich. Für den Nachweis der erbrachten Leistung genügen die Rechnung und die Fachunternehmererklärung des Handwerkers.

2. Erhöhte KfW-Förderung für Wärmedämmung

Über die KfW werden energetische Gesamtsanierungen bis zu 120.000 Euro, aber auch Einzelmaßnahmen bis zu 50.000 Euro gefördert. Die Kreditanstalt bietet zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss sowie direkte Investitionszuschüsse für Selbstfinanzierer an. Für Einzelmaßnahmen sind je Wohneinheit bis zu 10.000 Euro drin. Voraussetzung ist hier die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz, der aber seinerseits mit bis zu 50 Prozent bezuschusst wird. Dämmen mit KfW-Förderungen ist mit anderen KfW-Mitteln kombinierbar, allerdings nicht mit der Steuerersparnis aus der ESanMV unter Tipp 1.

3. Mindestvorgaben einhalten

Für die Gewährung der Förderung für Wärmedämmung nach ESanMV und den KfW-Programmen für Einzelmaßnahmen dürfen die Bauteile des Hauses bestimmte Maximalwerte beim U-Wert nicht überschreiten. Hochleistungsdämmstoffe aus Polyurethan etwa garantieren, dass sich diese Werte zuverlässig einhalten lassen. Mehr Infos zur Förderung der Wärmedämmung und zu den Anforderungen ans Dämmen gibt die Broschüre „Ab 2020: neue steuerliche Förderung und verbesserte KfW-Förderungen“, kostenloser Download unter www.puren.com. Für Schrägdächer, Flachdächer oder oberste Geschossdecken ist ein U-Wert von 0,14 W/(m²K) einzuhalten, an Außenwänden maximal 0,20, bei der Kellerdecke höchstens 0,25.

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