Tipps für den Kauf eines Kinderanhängers

Im Kinderanhänger ist reichlich Platz für Kind und Kegel. Bildquelle www.pd-f.de / Luka Gorjup
Ob für den Familienurlaub per Rad oder das tägliche Pendeln: Mit einem Kinderanhänger kann auch der Nachwuchs an den Radaktivitäten teilnehmen. Der pressedienst-fahrrad gibt Tipps für Kaufinteressierte.

(pd‑f/tg) Der größte Vorteil des Anhängers im Vergleich zum Kindersitz liegt darin, dass der Nachwuchs deutlich besser geschützt ist – sowohl vor Wind und Wetter als auch bei Unfällen. Ein Kinderanhänger besteht aus einer stabilen Sicherheitsfahrgastzelle, die auch dem Kontakt mit einem Auto standhält. Außerdem sind die üblichen zweirädrigen Kinderanhänger äußerst kippstabil – selbst, wenn das Fahrrad umfällt, bleibt der Anhänger stehen. Falls es doch einmal zu einem Überschlag kommen sollte, dient der Schiebegriff als Überrollbügel. Deshalb sollte er immer montiert sein. Ein weiterer Vorteil für frischgebackene Eltern: Als Zubehör gibt es bei vielen Modellen spezielle Einsätze für Babys, eine Art Hängematte, die eine Mitnahme ermöglicht, bevor das Kind selbstständig sitzen kann, bei manchen sogar ab dem ersten Monat. Der Anhänger kann somit auch als Ersatz für den Kinderwagen dienen. Die Altersbeschränkung nach oben sind etwa sechs Jahre. Die meisten Hersteller geben dafür eine konkrete maximale Größenangabe bzw. ein maximal zugelassenes Gesamtgewicht (Anhänger + Zuladung, max. 60 Kilogramm) an.

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Zweisitzer in vielen Fällen die bessere Wahl

Wer sich einen Fahrradanhänger kaufen möchte, steht sicherlich vor der Frage: Für wie viele Kinder soll er sein? Zur Wahl stehen ein- oder zweisitzige Modelle. „Auch wenn man selbst nur ein Kind hat, bietet ein Zweisitzer Vorteile, weil man mehr Stauraum für Ausflüge hat oder auch einmal einen Freund oder Freundin mitnehmen kann“, sagt Natascha Grieffenhagen, R&D‑Managerin beim Anhängerspezialisten Croozer. Dem gegenüber steht der erhöhte Platzbedarf: Hausverwaltungen können beispielsweise das Abstellen im Treppenhaus untersagen oder Eingangstüren sich in der Praxis als zu schmal für Zweisitzer erweisen. Auch für den Transport im Auto sollte man vorher die Maße des Kofferraums überprüfen.

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Anhänger sichtbar machen

Ein Kinderanhänger fällt im Übrigen auch unter die Regelung der Straßenverkehrszulassungsordnung, die mit §67a sogar einen eigenen Paragraphen für die Beleuchtung an Fahrradanhängern enthält. „Darin ist geregelt, dass ein Anhänger ein eigenes Rücklicht braucht, wenn er über 50 Prozent des Rücklichts des Fahrrads verdeckt – das ist bei Kinderanhängern in der Regel der Fall“, erklärt Sebastian Göttling, Marketingmanager beim Lichtspezialisten Busch&Müller. Möglich sind StVZO-konforme Akku- bzw. Batterie-Rücklichter oder auch in den Schiebegriff integrierte Lichter, wie sie z. B. Croozer anbietet. Zusätzlich brauchen Kinderanhänger zwei weiße Reflektoren nach vorne sowie zwei rote nach hinten. Auch gelbe Speichenreflektoren oder alternativ reflektierende Reifen sind vorgeschrieben. „Für bessere Sichtbarkeit sollte auch der Sicherheitswimpel immer angebracht werden“, rät Martin Buchta, Pressesprecher beim Importeur Messingschlager, der mit seiner Eigenmarke M-Wave ebenfalls Kinderanhänger im Programm hat. Speziell bei Fahrten in der Stadt helfe der Wimpel, um den oft hinter Autos versteckten Anhänger sichtbar zu machen. „Vor allem abbiegende Autofahrer können so besser erkennen, dass hinter dem Fahrrad noch etwas kommt“, so Buchta.