Sanieren – staatlich gefördert

Eine neue Haustür wertet das Zuhause optisch auf. Zugleich sind moderne Modelle älteren Türen in Sachen Wärmedämmung und Einbruchschutz deutlich überlegen. Foto: djd/Hörmann

Sanieren und kassieren – Investitionen in Einbruchschutz und Energieeffizienz werden staatlich gefördert.

(djd). Wer den Begriff „Altersgerecht Umbauen“ hört, denkt zuerst an Barrierefreiheit und an Senioren. Dabei verbergen sich hinter dem gleichnamigen Förderprogramm Nummer 445-E der KfW-Bank verschiedenste Fördermöglichkeiten – unter anderem für Hausbesitzer, die mit einer neuen Haustür den Einbruchschutz des Zuhauses verbessern. Mit dem Förderprogramm 430 „Energieeffizient Sanieren“ gibt es zudem Fördermittel speziell für eine verbesserte Energieeffizienz.

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Mit guter Dämmung zur Förderung

Der UD-Wert bezeichnet den Wärmedurchgangskoeffizienten von Fenstern und Türen. Einfach ausgedrückt, erkennen Fachleute an dem Wert, wie viel Wärme durch die Haustür nach außen verloren geht. Je geringer der Wert, umso besser ist die Wärmedämmung und damit die Energieeffizienz des Gebäudes. Auch bei Haustüren ist dieser Wert relevant, da bei einer nicht ausreichenden Isolierung über die große Türfläche viel Heizungswärme nach draußen abgestrahlt wird. „Insbesondere durch ältere Verglasungen, fehlende oder defekte Türdichtungen und Briefschlitze entweicht die Energie“, erklärt Harald Bermes, Produktmanager für Aluminium-Haustüren bei Hörmann. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt für die Sanierung von Außentüren einen UD-Wert von maximal 1,8 W/(m²·K) vor. Daher werden mit dem Förderprogramm Nr. 430 „Energieeffizient Sanieren“ der KfW-Bank als Einzelmaßnahmen auch wärmegedämmte Haustüren gefördert. Voraussetzung ist, dass die Haustür mindestens einen UD-Wert von 1,3 W/(m²·K) oder besser aufweist. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der Investition, entsprechend mindestens 300 Euro, maximal aber 10.000 Euro.

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Erhöhter Einbruchschutz für die eigene Sicherheit

Ausschlaggebend für die Förderung im Rahmen des KfW-Programms Nr. 455-E „Altersgerecht Umbauen – Investitionsschutz – Einbruchschutz“ ist zusätzlich zum UD-Wert die Erhöhung des Einbruchschutzes. Je nachdem, wie lange ein Einbrecher benötigt und welches Werkzeug er verwendet, werden geprüfte Bauelemente in Widerstandsklassen RC (englisch: „Resistance classes“) von RC 1N (geringer Widerstand) bis RC 6 (extrem hoher Widerstand) eingestuft. Für Eigenheime werden die Widerstandsklassen RC 2 und RC 3 empfohlen, eine Förderung ist ab Widerstandsklasse RC 2 möglich. Unter www.hoermann.de/tipps gibt es ausführliche Informationen zu Fördermöglichkeiten sowie viele Tipps rund ums Renovieren von Haustüren.

Voraussetzungen für die Förderung

(djd). Mit dem Programm “ Altersgerecht Umbauen – Investitionsschutz – Einbruchschutz“ werden auch Umbau- und Sanierungsarbeiten zur Verbesserung des Einbruchschutzes gefördert. Hierzu zählt auch eine neue Haustür. Sie muss jedoch bestimmten Anforderungen entsprechen, damit das Sanierungsprojekt gefördert werden kann:

– Wärmedämmung: UD-Wert von 1,3 W/(m²·K) oder geringer

– Einbruchschutz: RC 2 Sicherheitsausstattung nach DIN EN 1627 oder höher

– Mindestinvestitionssumme: 500 Euro

Sind diese Anforderungen erfüllt, kann ein Zuschuss bei der KfW-Bank beantragt werden – es gibt 20 Prozent bei Investitionen bis zu 1.000 Euro, darüber hinaus zehn Prozent. Wenn die Haustür zum Beispiel 5.000 Euro kostet, erhalten Bauherren und Modernisierer insgesamt 600 Euro Förderung zurück: 20 Prozent auf die Investition bis 1.000 € = 200 €; 10 Prozent auf die verbleibenden 4.000 € = 400 €; in Summe = 600 €. Zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen stellt die KfW-Bank eine Fachunternehmerbestätigung zur Verfügung. Diese kann sich der Zuschussempfänger zur eigenen Dokumentation vom Fachunternehmer ausfüllen lassen. Unter www.hoermann.de/tipps/kfw-foerderung-haustuer/ sind mehr Informationen abrufbar.