Wenn die Kehrwoche zum Vergnügen wird

Mit einer modernen Handkehrmaschine wird die wöchentliche Kehrwoche auf Gehwegen, Plätzen und Zufahrten zum echten Kinderspiel, das Gelenke und Muskeln schont. Foto: djd/Kärcher

Moderne Handkehrmaschinen arbeiten deutlich schneller als der Besen

(djd). Splittreste im Winter, Blüten im Frühjahr, Sand im Sommer und Laub im Herbst: Wer Gehwege, Höfe und Garagenzufahrten sauber halten will, muss regelmäßig zu Besen und Kehrschaufel greifen. Doch das Kehren von Hand ist anstrengend und zeitraubend, kann den Rücken belasten, und häufig wirbelt ein plötzlicher Windstoß den mühsam zusammengefegten Schmutz wieder auf.

Schnell und bequem kehren

„Mit einer Kehrmaschine werden Wege und Flächen rund um das Haus schnell von lästigem Schmutz befreit. Damit gelingt die unbequeme Arbeit zudem deutlich kräfteschonender als mit dem Besen“, weiß Reinigungsfachmann Mario De Filippo von Kärcher. Selbst auf kleineren Flächen lohne sich der Griff zu einer modernen Kehrmaschine, zudem sei sie sehr wendig und vor allem leicht zu schieben. Ob Terrassen, Gehwege oder Zufahrten: Ganz ohne Bücken werden sämtliche Außenflächen gründlich gesäubert. Die langen Borsten der Seitenbesen arbeiten auch an Kanten und Absätzen sorgfältig. Der Kehricht wird sofort von einer Borstenwalze auf der Unterseite in den Schmutzfangbehälter befördert, der sich bequem entleeren lässt. Die Gefahr, dass der einmal zusammengefegte Haufen wieder vom Winde verweht wird, besteht nicht mehr.

Reinigung ist Pflicht

Praktisch ist ein höhenverstellbarer Schubbügel, mit dem viele Kehrmaschinen ausgestattet sind. Er lässt sich individuell auf den Nutzer einstellen und schont damit dessen Kräfte. Im Unterhalt sind die Geräte günstig, denn sie verbrauchen weder Strom noch Benzin. Übrigens muss ein Grundstückseigentümer den Gehweg vor seinem Besitz sowie dessen Zugangswege so von Schmutz und Laub befreien, dass keiner wegen diesen Verunreinigungen stürzen oder ausrutschen kann. Sonst sieht sich der Eigentümer unter Umständen mit einer Forderung auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld konfrontiert.