Ärgerlicher Etikettenschwindel

Verbraucher wollen sich auf die Angaben zur Produktherkunft verlassen können. Beim Strom allerdings werden sie häufig in die Irre geführt. Foto: djd/LichtBlick SE/Marco Grundt

Verbraucherschutz: Stromkunden werden durch Kennzeichnungen oftmals getäuscht

(djd). Etikettenschwindel ist für Verbraucher ein Ärgernis. Wer heute im Supermarkt einkauft, möchte auf der Verpackung sehen, welche Inhaltsstoffe mit welchen Anteilen das jeweilige Produkt besitzt. Nährwertangaben etwa sind seit 2016 in den Ländern der EU grundsätzlich verpflichtend. Was kaum jemand weiß: Bei den Angaben zur Stromherkunft werden Verbraucher dagegen oftmals in die Irre geführt, der tatsächliche Strommix wird nicht korrekt angegeben. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor.

Viele Versorger ohne aktuelle Stromkennzeichnung

Erstmals wurde die Stromkennzeichnung aller deutschen Energieunternehmen unter die Lupe genommen und der Strommix von knapp 1.200 Anbietern untersucht. Rund 20 Prozent von ihnen kamen ihrer Pflicht nicht nach und hatten keine aktuelle Stromkennzeichnung auf ihrer Internetseite veröffentlicht, sieben Prozent der Kennzeichnungen waren fehlerhaft. Zudem ist der Strommix für den Kunden häufig nicht leicht auffindbar. Dabei ist die Kennzeichnung der Stromqualität in Deutschland Pflicht – jedes Energieunternehmen muss jeweils bis zum 1. November den Unternehmensstrommix veröffentlichen. „Die Untersuchung zeigt, dass vielen Versorgern die transparente Information über den Strommix nicht sonderlich wichtig ist“, erklärt Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft des Ökostromanbieters LichtBlick, der die Studie in Auftrag gab. Die Übersicht findet man unter www.lichtblick.de/strommix.

Anzeige
Anzeige

40 Prozent haben keinen eigenen Ökostrom im Portfolio

Bereits 2018 hatte eine Recherche unter den 50 größten Energieanbietern aufgezeigt, dass die meisten deutlich mehr Kohlestrom beschaffen, als in der gesetzlichen Stromkennzeichnung angegeben wird. „Die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung zeigt nicht den tatsächlich beschafften Strom der Unternehmen“, so Lücking. Grund dafür sei ein aus Verbrauchersicht komplizierter Mechanismus. Deshalb habe man in der Aufstellung den jeweiligen vom Versorger eingekauften Strommix dargestellt. „So wird für den Kunden ersichtlich, wie viel Ökostrom der Versorger tatsächlich bezieht“, erläutert Lücking. Besonders dreist sei der gesetzlich verordnete Etikettenschwindel bei knapp 40 Anbietern in Deutschland: Sie weisen den verpflichtenden Erneuerbaren Energie Anteil (EEG) aus, haben aber gar keinen eigenen Ökostrom in ihrem Portfolio, sondern ausschließlich fossile oder Atomenergie. Auf der anderen Seite seien mittlerweile rund 19 Prozent der gecheckten Unternehmen reine Ökostromanbieter.