Schutz gegen Klau auf dem Bau

Videokameras auf der Baustelle
Baustellenkameras dienen vor allem dem Schutz der Materialien und Maschinen auf dem Baugelände, Passanten werden nicht gefilmt. Foto: djd/BauWatch Projekt Service GmbH/S. Kolodziejczyk

Der Einsatz von Videokameras auf Baustellen ist streng reglementiert

(djd). Viele Menschen haben ein mulmiges Gefühl, wenn sie an einer Videokamera vorbeigehen. Im Supermarkt hat man sich längst daran gewöhnt. Im öffentlichen Raum dagegen sieht man schnell seine Persönlichkeitsrechte als gefährdet an. Das gilt auch für Baustellen: Mancher mag sich von den überwachenden Kameratürmen in den Fokus genommen fühlen.

Kameras dienen dem Schutz der Materialien und Maschinen

Während der üblichen Arbeitszeiten auf dem Bau sind die Videokameras nicht aktiv
Während der üblichen Arbeitszeiten auf dem Bau sind die Videokameras nicht aktiv und zudem so eingestellt, dass sie nur das Baugelände selbst im Blick haben.

Tatsächlich filmen Baustellenkameras keine Passanten und blicken auch nicht in die Zimmer benachbarter Anwohner, weder gezielt noch beiläufig. Sie dienen stattdessen dem Schutz der Materialien und Maschinen auf dem Baugelände. Denn Klau auf dem Bau ist kein Kavaliersdelikt und wird häufig im großen Stil praktiziert. Fast 25.000 Fälle registrierte die Polizei allein 2018, genauso viele wie im Vorjahr. Der Schaden ist groß. Videokameras auf dem Bau, wie sie etwa BauWatch anbietet, sichern aber nicht nur Eigentum, sondern schützen auch Kinder und Jugendliche, die das Gelände als vermeintlichen Abenteuerspielplatz besuchen und dabei Unfälle riskieren. Informationen zu unterschiedlichen Überwachungssystemen gibt es unter www.bauwatch.de.

Videokameras während der Arbeitszeiten nicht aktiv

Während der üblichen Arbeitszeiten auf dem Bau sind die Kameras nicht aktiv und zudem so eingestellt, dass sie nur das Baugelände selbst im Blick haben. Eine Speicherung des Bildmaterials erfolgt, wenn das Alarmsystem der Kameras anschlägt. Selbst dann werden die Bilddaten nach Sichtung den Datenschutzrichtlinien entsprechend wieder gelöscht. Einzige Ausnahme sind Aufzeichnungen tatsächlicher Straftaten: Handelt es sich nachweislich um einen Diebstahl oder den Versuch eines Einbruchs, werden die Daten der Polizei zur Verfügung gestellt. Die Verwendung einer Videokamera zum Schutz des Eigentums ist durch den Gesetzgeber im Übrigen streng reglementiert.

Datenschutz-Grundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz schreiben vor, das Kamerasysteme datenschutzfreundlich zu gestalten sind. Damit soll das Persönlichkeitsrecht gefilmter Personen geschützt werden. Ohne Unterbrechung und begründete Zielsetzung dauerhaft die Baustelle zu filmen ist daher untersagt. Das dient nicht nur dem Schutz der Passanten außerhalb der Baustelle, sondern wahrt ebenso die Interessen der Beschäftigten auf dem Bau. Die Tätigkeiten der Handwerker mit Videokameras zu kontrollieren, ist in Deutschland ohne schriftliche Einwilligung aller Betroffenen nicht gestattet. So sind die Aufnahmezeiträume und der Zugriff des Bauherrn auf die Kamerasysteme bewusst begrenzt.