Vatertag zu Coronazeiten

Bollerwagen zum Vatertag. Symbolbild: RitaE auf Pixabay

Der Vatertag 2020 wird sicher anders verlaufen, als zu normalen Zeiten. Wer trotz Corona nicht auf diese Tradition verzichten möchte, muss sich natürlich klar im Rahmen der derzeitigen Möglichkeiten bewegen. Vom Landkreis Rhön-Grabfeld kommen die nachfolgenden Infos und Tipps.

Seit Montag dieser Woche ist die Außengastronomie in Wirts- und Biergärten und auf Freischankflächen wieder zugelassen. Gaststättenbetreiber müssen für ihren Betrieb ein Schutzkonzept erstellen, das die geltende Rechtslage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie berücksichtigt.

Besonders wichtig ist die Abstandsregelung von 1,5 m zwischen Personen sowohl im Außenbereich als auch in den sanitären Einrichtungen. Ausnahmen von der Abstandsregelung gelten nur für Personen des eigenen Hausstands, Ehegatten bzw. Lebenspartnern, Verwandten gerader Linie wie Großeltern, Eltern, Kindern und Geschwistern, sowie für Angehörige eines weiteren Haustands.

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Gäste und Bewirtungspersonal haben grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Am Tisch dürfen Gäste die Mund-Nasen-Bedeckung abnehmen. Bei Krankheitsanzeichen sollte unbedingt auf den Besuch des Biergartens verzichtet werden.

Der Betreiber hat durch Zugangsbegrenzungen an den Eingängen sicherzustellen, dass die maximale Belegungszahl zu keinem Zeitpunkt überschritten wird. Bei Spülvorgängen ist zu gewährleisten, dass die vorgegebenen Temperaturen erreicht werden, um eine sichere Reinigung des Geschirrs und der Gläser sicherzustellen.

Auch zum Vatertag behalten die geltenden Beschränkungen ihre Gültigkeit. Im öffentlichen Raum ist es erlaubt, sich mit Personen zu treffen, zu denen keine Kontaktbeschränkungen bestehen. Feiern und Grillen im öffentlichen Raum sind unabhängig hiervon weiterhin nicht erlaubt, ebenso Veranstaltungen und Ansammlungen, zu denen es bei den Vatertags Ausflügen auch kommen könnte. Insbesondere nach möglichem Alkoholkonsum könnte es schwerfallen, die notwenigen Regelungen konsequent einzuhalten. Im Hinblick darauf haben die hiesigen Polizeiinspektionen bereits angekündigt, dass sie stichprobenartig die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren werden. Bei eklatanten Verstößen ist mit einem vorzeitigen Ausschankende und entsprechender Anzeige zu rechnen.