Gepflegter Garten – gute Nachbarschaft

Darf man überhängende Äste vom Nachbargrundstück abschneiden? Symbolbild

Darf der Grundstücksnachbar überhängende Äste einfach abschneiden? Und wann darf ich meine Hecke schneiden?

Ein Grundstückseigentümer darf die Äste des Nachbarbaums abschneiden, wenn diese in seinen Garten hineinragen – das gilt auch, wenn durch das Abschneiden die Standfestigkeit des Baums verloren geht oder der Baum absterben könnte. Das bestätigte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 11.06.2021 (Az: V ZR 234/19). VON POLL IMMOBILIEN Rechtsanwalt Tim Wistokat erklärt dazu: „Voraussetzung ist, dass durch die herabfallenden Nadeln und Zapfen eine Beeinträchtigung in der Nutzung des Grundstücks vorliegt und der Nachbar auch nach Ablauf einer angemessenen Frist den Störfaktor nicht beseitigt hat. Dann greift das im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Selbsthilferecht nach § 910 BGB.“

In dem verhandelten Fall hatten die Grundstückseigentümer ihren Nachbarn verklagt, nachdem dieser von ihrer Kiefer überhängende Zweige auf seinem Grundstück abgeschnitten hatte. Grundsätzlich liegt die Verpflichtung für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung eines Grundstücks bei seinem Eigentümer. Demnach müssen die Kläger sicherstellen, dass Äste und Zweige gar nicht erst über die Grundstücksgrenzen herauswachsen. Da sie nichts unternommen haben, um die Beeinträchtigung des Nachbarn zu verhindern, müssen die Kläger das Abschneiden der überhängenden Äste hinnehmen – auch wenn dadurch die Standfestigkeit des Baums gefährdet wird.

Aufgepasst: Das Selbsthilferecht kann durch Naturschutzregelungen eingeschränkt sein. In dem konkreten Streitfall muss noch geprüft werden, ob die Berliner Baumschutzverordnung greift. Das Ende der Verhandlungen steht noch aus.

Wichtig zu wissen ist auch, dass Sie Hecken, Sträucher, bewachsene Zäune, Gebüsche und Gehölze im Zeitraum vom 01. März bis 30. September nicht stark zurückschneiden bzw. auf den Stock setzen oder ganz absägen dürfen. Grund dafür ist der Schutz von heimischen Tieren, Insekten und Vögeln. In diesem Zeitraum ist Brutzeit und daher muss die Brutstätte und Rückzugsort geschützt bleiben.

Kleinere Pflege- oder Formschnitte hingegen sind den ganzen Sommer über erlaubt, sofern Sie sich davor vergewissert haben, dass kein Jungtier oder Nest mit Eiern zu schaden kommt.

Anzeige

Dies ist ein Expertenbeitrag von Marion Englert, Geschäftsstelleninhaberin VON POLL Immobilien Haßfurt und VON POLL Immobilien Schweinfurt 

Marion Englert ist Immobilienexpertin aus Leidenschaft und betreut den VON POLL IMMOBILIEN Shop in Haßfurt und Schweinfurt. Durch die langjährige Erfahrung ist Marion Englert eine ausgesprochene Kennerin des regionalen Marktes und vor Ort bestens vernetzt.

Die VON POLL IMMOBILIEN Experten in Haßfurt und Schweinfurt erreichen Sie unter der Telefonnummer 09521 – 95 34 400 oder 09721 – 47 48 4620 beziehungsweise www.von-poll.com/hassfurt oder besuchen Sie direkt die Geschäftsstellen in Haßfurt, Bahnhofstr. 2 und Schweinfurt, Rückertstraße 19.