Trockene Wochenenden in Bamberg

Das ist jetzt nicht mehr so leicht möglich. Bamberg erlässt eine Allgemeinverfügung mit einem Verbot von Außer-Haus-Verkauf alkoholischer Getränke ab 20.00 Uhr an den Wochenenden.

Stadt erlässt eine Allgemeinverfügung mit einem Verbot von Außer-Haus-Verkauf alkoholischer Getränke ab 20.00 Uhr an den Wochenenden. OB Starke: „Die Gesundheitsvorsorge steht ganz oben“.

Oberbürgermeister Andreas Starke und Bürgermeister Jonas Glüsenkamp sind sich einig: Es muss weiterhin „alles getan werden, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Dazu gehört auch, große Menschenansammlungen, wie etwa im Sandgebiet und auf der Unteren Brücke, zu verhindern“, so die Stadtspitze. Deswegen soll ein Verbot des Außer-Haus-Verkaufs von alkoholischen Getränken erlassen werden.

Entwicklung der letzten Tage ausschlaggebend

Die Entwicklung der letzten Tage mit zahllosen Verstößen gegen die Hygiene- und Abstandsregelungen zeige, dass es nicht ausreiche, sich auf die Vernunft zu verlassen. Oberbürgermeister Andreas Starke: „Darüber dürfen wir nicht hinwegsehen. Der Verkauf von alkoholischen Getränken durch die Fenster der Lokale, die erheblichen Ruhestörungen an den Hot-Spots in der Altstadt sowie die großen Verunreinigungen durch Müll im gesamten Innenstadtbereich können wir nicht dulden.“ Bürgermeister Jonas Glüsenkamp sprach von vielen Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern und ernsten Hinweisen der Polizei, so dass dringender Handlungsbedarf besteht.

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Die Regelung gilt schon ab  Freitag 03.07.2020.

Die Stadtverwaltung beabsichtigt daher, mit einer Allgemeinverfügung das Verbot des Außer-Haus-Verkaufs von alkoholischen Getränken durchzusetzen. Diese Regelung gilt schon ab dem morgigen Freitag (03.07.2020). Somit ist jetzt der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken innerhalb des Geltungsbereichs der Allgemeinverfügung (Sandgebiet, Untere Brücke, Obere Brücke, Obstmarkt, Gabelmann) ab 20.00 Uhr von Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag sowie vor einem gesetzlichen Feiertag untersagt. Ausgenommen ist der Ausschank von alkoholischen Getränken im konzessionierten Bereich von Gaststätten für den Verzehr an Ort und Stelle.

Geltungsbereich der Allgemeinverfügung in Bamberg

Infektionsgefahr für die Bürgerschaft der Grund

Anlass für diese „notwendige Entscheidung der Stadt“ ist nicht nur die massive und hohe Besuchersituation im Sand, sondern vor allem die sich daraus ergebende Infektionsgefahr für die Bürgerschaft. Das Gesundheitsamt Bamberg hat angesichts der Lage in der Sandstraße Alarm geschlagen. So seien die gegenwärtigen Verhältnisse in keiner Weise vereinbar mit der geltenden Infektionsschutzverordnung. „Aus infektiologischer Sicht ist es dringend geboten, hier Abhilfe zu schaffen, um nicht Gefahr zu laufen, ein kaum zu kontrollierendes Ausbruchsgeschehen zu provozieren“, erklärte der stellvertretende Leiter des Gesundheitsamtes, Lothar Riemer. Er forderte die Stadt auf, „schnellstmöglich dafür zu sorgen, dass die Vorgaben auch auf der Unteren und Oberen Brücke sowie in der Sandstraße“ eingehalten werden. Die Stadt sei gefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, so die schriftliche Stellungnahme des Gesundheitsamtes Bamberg. In dieselbe Richtung argumentiert auch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Auch die Bayerische Staatsregierung befürwortet die konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation. Der Oberbürgermeister führte dazu ein ausführliches Gespräch mit Staatssekretär Gerhard Eck, nachdem die Zustände mit großen Menschenansammlungen in der Bamberger Altstadt auch vom Gesundheitsministerium wahrgenommen und kritisch gesehen werden.

Mit diesem Schritt erwartet die Stadt eine deutliche Abschwächung von Menschenansammlungen, „die stark an die Sandkerwa erinnern“, erklärte der zuständige Ordnungsreferent Christian Hinterstein. Parallel dazu will die Stadtverwaltung begleitende Maßnahmen ergreifen:

Streetworker im Einsatz

Mit dem Einsatz von Streetworkern will die Verwaltung beruhigend einwirken. Außerdem gibt es eine Informationskampagne in den Medien, um vor den Gefahren zu warnen und um Verständnis für das städtische Vorgehen zu werben. Auf Einladung des Oberbürgermeisters Andreas Starke fand bereits eine Besprechung im Bamberger Rathaus statt, um mit betroffenen Gastronomen, dem Hotel- und Gaststättenverband, dem Brauereivertreter sowie den Bürgervereinen und der IG InteresSand die Situation zu analysieren.

Die Bamberger Polizei „unterstützt das Verbot des Außer-Haus-Verkaufs von alkoholischen Getränken ausdrücklich“, erklärte der Leiter der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, Thomas Schreiber. Gemeinsam mit dem oberfränkischen Polizeipräsidenten Alfons Schieder und den städtischen Ordnungsbehörden sei man nach gründlicher Überlegung zu dem Ergebnis gekommen, dieses Verbot einzufordern. Mit einer erhöhten Polizeipräsenz wolle man am kommenden Wochenende außerdem das „vernünftige Gespräch suchen“, um gemeinsam mit der Bürgerschaft die Einhaltung von Abstandsregelungen und Hygienevorschriften zu erreichen.