Schweinfurt: „Midnight Run“ im Impfzentrum

Als ein attraktives Angebot vor allem für junge Menschen haben sich Stadt und Landratsamt Schweinfurt zusammen mit dem Dienstleister des Impfzentrums die Impfaktion Midnight Run überlegt. Symbolbild

Soeben erreichte uns eine gemeinsame Medieninformation von Stadt und Landkreis Schweinfur über eine sehr „bemerkenswerte“ Aktion…

Die Presssemitteilung (Quelle Stadt und Landratsamt Schweinfurt) im Wortlaut:

Sonderimpfaktion: Midnight-run im Impfzentrum

Am 7. und 8. Januar wird bis 24 Uhr geimpft – Brauerei Roth spendiert jedem Impfling einen „Roth Runner“

Schweinfurt Stadt und Landkreis. Als ein attraktives Angebot vor allem für junge Menschen haben sich Stadt und Landratsamt Schweinfurt zusammen mit dem Dienstleister des Impfzentrums, der Firma 21Dx GmbH, die Impfaktion „Midnight-run“ überlegt.

Am Freitag, den 7. Januar 2022 und am Samstag, den 8. Januar 2022 können sich alle Personen über 12 Jahren im Impfzentrum für Stadt und Landkreis schnell und unkompliziert bis Mitternacht impfen lassen.

Nach dem üblichen täglichen Betrieb mit Terminvereinbarung von 11 bis 19 Uhr werden von 19 bis 24 Uhr Impfungen ohne Termin angeboten. Geimpft wird mit dem Impfstoff von Biontech (alle Personen bis 30 Jahre) bzw. von Moderna (alle Personen ab 30 Jahren).

Grundsätzlich gilt auch hier, dass zur Impfung der Personalausweis und Impfausweis mitgebracht werden müssen.

Im Rahmen dieses „Midnight-runs“ spendiert die Brauerei Roth Bier jedem Impfling ab 18 Jahren nach der Impfung eine frisch abgefüllte Flasche „Roth Runner“.

Gemäß der STIKO-Empfehlung (Ständige Impfkommission) ist für alle Personen über 18 Jahren eine Booster-Impfung drei Monate nach der Zweitimpfung möglich. Das bayerische Gesundheitsministerium hat ergänzend dazu darauf hingewiesen, dass auch Jugendliche unter 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung mit dem Vakzin von Biontech erhalten können.

Die Auffrischimpfung nach drei Monaten gilt auch für diejenigen, die nach einer Grundimmunisierung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben. Diese zweite Impfung zählt nicht als Auffrischung, sondern dient der Vervollständigung des Grundimpfschutzes. Daher ist auch für diese Personengruppe frühestens 3 Monate nach der zweiten Impfung eine Auffrischung erforderlich, um von der Vorlagepflicht eines Testnachweises im Rahmen der 2G plus-Regelung befreit zu sein.

Zusätzlich sollen Personen ab 18 Jahren, die nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion bereits eine Impfstoffdosis erhalten haben, zur Aufrechterhaltung des Schutzes eine Auffrischimpfung im Abstand von mindestens 3 Monaten zur vorangegangenen Impfstoffdosis erhalten.