Zwar sinken die Inzidenzwerte in der Stadt Schweinfurt, so dass wir uns seit dem gestrigen Sonntag, 20. Juni mit einem Inzidenzwert von 41,2 (Quelle: Robert-Koch-Institut) nun auch unter dem Wert von 50 befinden. Dennoch liegt die Inzidenz damit im bundesweiten Vergleich immer noch überdurchschnittlich hoch, so dass die Stadt Schweinfurt ihre bestehende Allgemeinverfügung erneut um eine Woche verlängert.
Diese beinhaltet die Maskenpflicht in der Keßlergasse werktags von 10:00 bis 20:00 Uhr, die unverändert verlängert wird.
Das ganztägige Alkoholverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen im Innenstadtbereich wurde geringfügig erweitert. Anlass dafür waren die polizeilichen Feststellungen insbesondere des letzten Wochenendes. Hiernach wurden am Mainufer auch zwischen dem Jugendgästehaus und dem Bahnhaltepunkt Schweinfurt Stadt mehrere Gruppen Alkohol trinkender junger Erwachsener angetroffen. Die bisher kurz nach dem Gebäude des Hauptzollamts Schweinfurt endende Verbotszone wurde daher auf den Bereich bis zum Bahnhaltepunkt Schweinfurt Stadt verlängert.
Der Innenstadtbereich wird durch folgende öffentliche Straßen bzw. Grünanlagen begrenzt, wobei diese jeweils noch zum Innenstadtbereich zählen: Gutermann-Promenade bis zur Hahnenhügelbrücke (inklusive Grünflächen bis zum Mainufer), Landwehrstraße, Georg-Schäfer-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Niederwerrner Straße, Am Obertor, Fehrstraße, Am Oberen Marienbach, Paul-Rummert-Ring, Karl-Georg-Krug-Promenade, Am Zollhof, Am Unteren Marienbach.
Diese Allgemeinverfügung gilt vorerst bis einschließlich 28. Juni. Danach wird eine neue Einschätzung entsprechend der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens in der Stadt Schweinfurt erfolgen. Alle Rechtsgrundlagen wie die gültige Allgemeinverfügung der Stadt Schweinfurt sowie auch die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind auf der Internetseite der Stadt Schweinfurt unter www.schweinfurt.de jederzeit einsehbar.