OB akzeptiert Strafbefehl nicht

Das Amtsgericht Bamberg hat einen Strafbefehl wegen angeblicher Verletzung eines Dienstgeheimnisses im Zuge der Kommunalwahl 2020 erlassen. Symbolbild

Oberbürgermeister Andreas Starke äußert sich zu dem Strafbefehl wegen angeblicher Verletzung eines Dienstgeheimnisses im Zuge der Kommunalwahl 2020:

„Das Amtsgericht Bamberg hat einen Strafbefehl wegen angeblicher Verletzung eines Dienstgeheimnisses im Zuge der Kommunalwahl 2020 erlassen. Auch wenn die Geldstrafe nur 60 Tagessätze beträgt, habe ich sofort Einspruch eingelegt. Es ist mir wichtig, dass ich dies frühzeitig transparent mache und offen kommuniziere“, sagte Oberbürgermeister Andreas Starke. „Dieser Strafbefehl beruht darauf, dass ich wahlberechtigte Bürger in ihrer Muttersprache angeschrieben hatte, nachdem von der zuständigen Meldebehörde die förmlich angefragten Daten übermittelt worden waren. Den damit verbundenen Vorwurf, bewusst gegen das Meldegesetz verstoßen zu haben, weise ich zurück.“

Zum Hintergrund: Im Zuge des Wahlkampfes zur bayerischen Kommunalwahl 2020 hat die Bamberger SPD ein Schreiben an wahlberechtigte EU-Bürger ohne deutsche Staatsbürgerschaft in der jeweiligen Landessprache versendet. Die Adressdateien wurden unter Angabe der Staatsangehörigkeit vom Bamberger Ordnungsamt an die SPD übergeben. Eine Herausgabe von Adressdaten an politische Parteien ist im Zuge der Wahlwerbung grundsätzlich zulässig. Nicht zulässig ist jedoch die Weitergabe des Merkmals „Staatsangehörigkeit“. Dies wurde übersehen.

Oberbürgermeister Starke betonte: „Als Dienstherr der Stadtverwaltung bedauere ich diesen Fehler sehr und entschuldige mich dafür. Die Stadtverwaltung hat umgehend Sorge getragen, dass für die Zukunft ein solcher Fehler vermieden wird.“