Förderprogramm für Geburtsstation Haßfurt kommt

MdL Steffen Vogel

München/ Haßfurt. Sehr erfreut zeigt sich der hiesige Landtagsabgeordnete Steffen Vogel nach der Bekanntgabe der Beschlüsse der Kabinettssitzung der Staatsregierung am Dienstag. So hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, ein Förderprogramm zur Sicherung von Geburtshilfestationen im ländlichen Raum aufzulegen, von dem auch Haßfurt profitieren könnte.

Unter dem Namen „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“ will der Freistaat Bayern nun erstmals in die Förderung der Betriebskosten von kleinen Geburtsstationen einsteigen, um eine flächendeckende Versorgung sicher zu stellen. Bisher haben der Bund und die Länder in Deutschland nicht die Krankenhäuser im laufenden Betrieb finanziert, sondern die Finanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser lag ausschließlich in den Händen der Krankenkassen, erläutert MdL Steffen Vogel. Der Freistaat Bayern hat aber die Investitionskosten in den Krankenhäusern getragen, was oft zu einer Förderung von fast 100 Prozent geführt hat, wie in Haßfurt auch oder in Ebern bei der Einrichtung der Intensivabteilung. Insgesamt gibt der Freistaat mehr als 500 Mio. Euro pro Jahr für die Investitionen an Krankenhäusern in Bayern aus.  Der laufende Betrieb wurde bisher ausschließlich über die DRG-Abrechnung der Krankenkassen refinanziert. Wenn diese, wie bei kleinen Geburtsstationen aufgrund der Fallzahlen nicht ausreicht, rutschen die kleinen Häuser und die kleinen Geburtsstationen ins Defizit, erläutert MdL Steffen Vogel weiter.

Dies soll sich nun ändern. Die Sonderförderung der Geburtshilfe sollen nun die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten, die sich verpflichten, die stationäre Geburtshilfe und die Hebammenversorgung sicherzustellen. MdL Steffen Vogel, selbst Mitglied im Gesundheitsausschuss des Landtages, hatte am Beispiel Haßfurt für ein solches Förderprogramm geworben. Unter anderen trafen sich Dr. Kupietz und weitere Ärzte mit MdL Vogel in Bamberg mit der Gesundheitsministerin um die Problematik zu erläutern. Auch im September war Huml auf Einladung von MdB Dorothee Bär und Landrat Wilhelm Schneider vor Ort in Haßfurt um sich ein Bild zu machen. Auch bei Ministerpräsidenten Horst Seehofer hatte Vogel zu dem Thema vorgesprochen. Umso mehr zeigt sich Vogel erfreut, dass es nun diese geforderte Sonderförderung erstmals gibt.

„Die Förderung wird aber keine vollständige Übernahme des Defizits sein, sondern ein staatlicher Zuschuss für den Fall, dass Kommunen Defizite bei den Geburtsstationen ausgleichen müssen, da aufgrund zu niedriger Geburtenzahl die Geburtsstation nicht kostendeckend wirtschaften könne“, so MdL Vogel. Mit dieser Maßnahme will der Freistaat nun eine flächendeckende, qualitätsgesicherte Geburtshilfe sicherstellen.

In Bezug auf die Geburtshilfestation in Haßfurt müssten nun die konkreten Förderkriterien abgewartet werden und vor allem wird die sich daraus ergebende konkrete Förderhöhe für die Geburtshilfestation in Haßfurt entscheidende Bedeutung für deren weitere Existenz haben. „Ich werde in München dafür arbeiten, dass es nicht nur ein paar tausend Euro sein werden, weil dies sonst die Geburtshilfe in Haßfurt nicht sichert“, so Vogel weiter. Die Förderung müsse mindestens 1000 Euro pro Geburt ausmachen, weil sonst das Defizit trotz der Förderung für die Haßberg-Kliniken und damit den Landkreis zu hoch wäre. Bei 1.000 Euro pro Geburt würde dies für Haßfurt ca. 450.000 Euro bedeuten. „Jeder Betrag darunter wäre schwierig“, so Vogel.

Weitere Säule des Förderprogramms ist eine finanzielle, pauschalierte Förderung für jedes neugeborene Kind an die jeweilige Kommune, die dazu genutzt werden soll, um vor Ort geeignete Maßnahmen zur Personalgewinnung und Personalbindung von Hebammen zu gewährleisten. „Hebammen sind unverzichtbar, um werdenden Müttern eine ausreichende und wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. Leider gibt es immer weniger Hebammen“, so MdL Steffen Vogel.  Der Freistaat Bayern habe bereits eine Reduzierung der Haftpflichtversicherungsprämien für Hebammen durchgesetzt und auch eine den Regress der Sozialversicherungen auf Fälle der groben Fahrlässigkeit begrenzt. Um auch den Beruf des Belegarztes in der Geburtshilfe  wieder attraktiver zu machen, will sich der Freistaat auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Belegärzte Haftungsrechtlich gleichgestellt werden und das Bund rechtlich klarstellt, dass bei der Übernahme der Haftpflichtprämien durch die Krankenhäuser möglich ist und es die weitere Möglichkeit gibt, die Haftpflichtversicherungsprämie durch eine gesetzliche Pflichtversicherung für alle Gesundheitsberufe oder über eine Versicherung bei öffentlich-rechtlichen Institutionen zu reduzieren.