Hüter der Natur

David Filberich, Leiter der Abteilung Bau und Umwelt am Landratsamt Haßberge (2. von rechts) übergibt die Bestellungsurkunde an den neuen Naturschutzwächter Karl Fischbach (2. von links). Mit im Bild Ramona Hauck und Bernd Janik (rechts) von der Unteren Naturschutzbehörde. Foto: Moni Göhr/Landratsamt Haßberge

Karl Fischbach ist ehrenamtlich als Naturschutzwächter für das Landratsamt Haßberge tätig. Er leistet einen wertvollen Beitrag zum Schutz von Tieren und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume.

Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Haßberge hat mit Karl Fischbach einen neuen Naturschutzwächter. Ab 1. Juni ist er zuständig für den Dienstbezirk V, der die Bereich von Oberaurach, Rauhenebrach, Eltmann und Knetzgau umfasst. Regierungsrat David Filberich, der Abteilungsleiter für den Bereich Bau und Umwelt am Landratsamt Haßberge, überreichte dem neuen Naturschutzwächter im Beisein von Bernd Janik und Ramona Hauck von der Unteren Naturschutzbehörde die Bestellungsurkunde, Dienstausweis und Dienstabzeichen.

Naturschutzwächter sind ausschließlich ehrenamtlich und in ihrer Freizeit tätig. „Ich liebe die Natur, bin sehr gerne draußen unterwegs,  –  da kann ich diese neue Tätigkeit gut miteinander verbinden“, sagt Karl Fischbach.

Im Wesentlichen versteht sich die Naturschutzwacht als eine Verstärkung der Naturschutzbehörde draußen vor Ort, als eine Art Naturschutz-Polizei. Die Naturschutzwächter informieren die Bürger über den richtigen Umgang mit der Natur und überwachen die Einhaltung von Naturschutzgesetzen. Das heißt, sie sorgen dafür, dass niemand geschützte Pflanzen abreißt oder ausgräbt oder das niemand im Naturschutzgebiet unerlaubt angelt, zeltet oder Feuer macht. Durch Aufklärung und Beratung wollen die Naturschutzwächter in erster Linie Verständnis für die jeweiligen Naturschutzmaßnahmen wecken. So sprechen Naturschutzwächter zunächst überzeugend mit Wanderern oder Erholungssuchenden, die beispielsweise mit dem Auto außerhalb vorhandener Wege fahren oder im Baggersee schwimmen. Auf ihren Kontrollgängen gehen sie regelmäßig schutzwürdige Gebiete ab, wie Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und Landschaftsschutzgebiete und erstatten der Naturschutzbehörde im Landratsamt Bericht. Sie wachen darüber, dass die einschlägigen Rechtsvorschriften eingehalten werden, und dürfen Verstöße auch verfolgen und ahnden. Das heißt, sie haben einige „hoheitliche Befugnisse“. So dürfen sie jemanden, der geschützte Pflanzen pflückt, anhalten und seine Personalien feststellen, ihn vorübergehend von einem Ort verweisen und unberechtigt gesammelte Pflanzen oder Gegenstände sicherstellen.

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Naturschutzwächter haben außerdem die Aufgabe, ungenehmigte Veränderungen in der Natur dem Landratsamt zu melden. Dazu gehören zum Beispiel Schwarzbauten, Aufschüttungen und wilde Müllablagerungen. Hauptproblempunkte sind die Freizeitaktivitäten während der Sommermonate im Bereich der ausgewiesenen Naturschutzgebiete. Hier gelten verschiedene Einschränkungen, um die Tier- und Pflanzenwelt zu schützen. Die Naturschutzwächter kontrollieren ihre Bezirke monatlich zwischen 15 und 20 Stunden und halten ihre Beobachtungen in sogenannten Streifenberichten fest. Für ihren Zeit- und Fahraufwand erhalten sie eine geringe pauschale Aufwandsentschädigung.

Infokästen:

Wie werde ich Naturschutzwächter?

Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Haßberge meldet interessierte Personen, die sich als Naturschutzwächter engagieren wollen zur Ausbildung an der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege in Laufen/Salzach an. Um für ihre umfassenden Aufgaben gut gerüstet zu sein, erhalten die Angehörigen der Naturschutzwacht dort eine intensive Ausbildung und Fortbildung. In einem Prüfungsgespräch stellen sie ihre fachliche und menschliche Eignung für diese Tätigkeit unter Beweis. Danach werden sie als Mitglied der Naturschutzwacht vorerst für ein Jahr berufen und erhalten Ausweis und Abzeichen.

Aufgaben der Naturschutzwacht

Die Naturschutzwacht arbeitet
– ehrenamtlich für die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt
– klärt auf, berät Bürgerinnen und Bürger
– ist Bindeglied zwischen Bevölkerung und Verwaltung
– vermittelt Zusammenhänge in der Natur
– führt interessierte Gruppen in die Natur, z. B. Kindergärten und Schulklassen
– fördert das Verständnis für Naturschutz und Landschaftspflege
– erfasst und meldet den Behörden Veränderungen in der Natur
– beteiligt sich aktiv an Artenschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen