Haßberge: ab sofort greift die „15-km Regel“

Die so genannte 7-Tagesinzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut bei 200,3. Somit greift für den Landkreis Haßberge ab sofort die „15-km-Regel" für touristische Tagesausflüge.

Die so genannte 7-Tagesinzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut bei 200,3.  Somit greift für den Landkreis Haßberge ab sofort die „15-km-Regel“ für touristische Tagesausflüge. Konkret bedeutet dies für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, dass touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt sind.

Nicht unter diese Regelung fallen demnach,

  • die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten,
  • der Besuch von Schulen, Tagesbetreuungseinrichtungen, Musikschulen, Fahrschulen und Hochschulen, sofern der Besuch zulässig ist, und die Teilnahme an
  • die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe sowie Blutspenden,
  • Versorgungsgänge, Einkauf und der Besuch von Dienstleistungsbetrieben,
  • der Besuch eines anderen Hausstands unter Beachtung der Kontaktbeschränkung,
  • der Besuch bei Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen unter Beachtung der Kontaktbeschränkung,
  • die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen unter Beachtung der Kontaktbeschränkung,
  • die Begleitung Sterbender sowie die Teilnahme an Beerdigungen im engsten Familien- und Freundeskreis,
  • die Versorgung von Tieren
  • Behördengänge und
  • die Teilnahme an Gottesdiensten und an Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften unter den Voraussetzungen des § 6 sowie an Versammlungen unter den Voraussetzungen des § 7.

Obwohl „Sport und Bewegung an der frischen Luft“ bei den Ausnahmen zu den allgemeinen Kontaktbeschränkungen aufgeführt ist, fallen diese Aktivitäten nach der Begründung zur Änderungsverordnung in den Bereich der touristischen Ausflüge, sodass bei Überschreitung eines Wertes bei der 7-Tages-Inzidenz Sport und Bewegung an der frischen Luft nur innerhalb eines Umkreises von 15 Kilometer um die Wohnortgemeinde erlaubt ist.

Die Einschränkungen können erst wieder aufgehoben werden, sofern der Wert von 200 an mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.

Die neue Verordnung erlaubt es den zuständigen Behörden, touristische Tagesausflüge in den Landkreis oder die kreisfreie Stadt hinein zu verbieten. Davon macht der Landkreis Haßberge keinen Gebrauch.

Landrat Wilhelm Schneider sagt dazu: „Es kommt jetzt auf das Verhalten jeden Einzelnen an. Es gilt die Kontakte soweit es nur geht, zu reduzieren. Wir müssen versuchen, die hohen Infektionszahlen zu senken. Bitte halten Sie sich alle an die geltenden Regeln.“

Die Überschreitung des Wertes wurde im Amtsblatt des Landratsamtes offiziell bekannt gegeben und ist auf der Internetseite eingestellt unter: https://www.hassberge.de/fileadmin/user_upload/Amtsblatt/AB_02_vom_11.01._-_S._6-7.pdf

Das Gesundheitsamt Haßberge meldet eine weitere Neuinfektion mit dem Coronavirus. Damit steigt die Gesamtzahl der bisher bestätigten Fälle auf 2057 (Stand: 11. Januar 2021, 15.00 Uhr). 1727 Bürgerinnen und Bürger sind inzwischen wieder genesen. Demnach sind aktuell 281 Personen mit dem neuartigen Virus infiziert. Zurzeit werden 23 Personen stationär im Krankenhaus behandelt, davon vier auf der Intensivstation. 49 Menschen sind leider im Zusammenhang mit der Infektion verstorben.  In häuslicher Isolation befinden sich 318 Personen.