Hasenpest im Landkreis Haßberge

suju. Susanne Jutzeler. pixabay

Das Landratsamt Haßberge meldet, dass bei zwei verendeten in der Gemarkung Untertheres aufgefundenen Feldhasen vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) die sogenannte Tularämie (Hasenpest) nachgewiesen wurde.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass Tularämie auch auf Menschen übertragbar ist (es handelt sich um eine Zoonose). Vor allem Jäger, Tierärzte, Köche, Metzger und Landwirte sind gefährdet. In Deutschland sind in 2019 bisher 35 Fälle der Tularämie bei Wildhasen und Kaninchen gemeldet geworden.

Die Übertragung auf Tiere oder den Menschen erfolgt meist durch direkten Kontakt mit konta­minierter Umgebung oder infizierten Tieren – zum Beispiel beim Jagen, Enthäuten, Ausneh­men oder Schlachten, aber auch beim Verzehr von ungenügend erhitztem Fleisch infizierter Tiere. Der Erreger kann über kleinste, unsichtbare Hautveränderungen und über Schleimhäute in den Körper eindringen, außerdem ist eine Infektion durch Bisse oder Stiche blutsaugender Insekten möglich. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht bekannt.

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Für eine Infektion bei Mensch und Tier genügen bereits wenige Erreger. Die Zeit von der An­steckung bis zur Erkrankung dauert beim Menschen in der Regel drei bis zehn Tage (Spann­breite ein bis 21 Tage). Beim Menschen äußert sich die Tularämie je nach Infektionsweg und Erre­gerstamm stark unterschiedlich. Zumeist werden Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und eine schmerzhafte Schwellung der regionalen Lymphknoten beobachtet. Bei Infektion über den Verdauungstrakt kommt es zu Entzündungen der Mundschleimhaut und des Rachens, Schwellungen der Halslymphknoten sowie ggf. Leibschmerzen, Erbrechen und Durchfällen.

Die auffälligsten Symptome bei lebenden, mit Tularämie infizierten Tieren sind Schwäche, Fie­ber und verändertes Verhalten, zum Beispiel das Ausbleiben des Fluchtreflexes. In der Regel verenden die Tiere nach wenigen Tagen. Seltener führt eine chronische Verlaufsform unter zunehmender Entkräftung nach etwa 14 Tagen zum Tod. Kranke Wildtiere sind matt, teil­nahmslos und verlieren die natürliche Scheu und Schnelligkeit. Unbehandelt kann die Erkran­kung gelegentlich auch beim Menschen tödlich verlaufen. Eine erfolgreiche Behandlung ist besonders bei rechtzeitiger Diagnose mit Antibiotika gut möglich.

Aufgrund der Feststellung des erkrankten Tieres werden vom Veterinäramt folgende Verhal­tensmaßregeln empfohlen:

– In freier Natur aufgefundene verendete Feldhasen oder Wildkaninchen sollten keinesfalls berührt werden. Ein direkter Kontakt mit Ausscheidungen, Blut und Organen von Wildtieren muss vermieden werden.

– Jäger sollten beim Umgang mit erlegten Feldhasen oder Wildkaninchen Mundschutz und Einmalhandschuhe tragen und sich nach der Arbeit die Hände gründlich reinigen und desin­fizieren.

– Beim Aufbrechen von Feldhasen und Wildkaninchen ist auf bedenkliche Merkmale wie Milz-, Leber- oder Lymphknotenschwellungen zu achten. Im Verdachtsfall ist ein amtlicher Tierarzt heranzuziehen, das Wildbret darf nicht als Lebensmittel verwendet werden. Die Tierkörper sollten dem Veterinäramt zur weiteren Untersuchung zur Verfügung gestellt, ansonsten aber nur über die Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden.

– Wildbret von unauffälligen Feldhasen und Wildkaninchen darf nur gut durchgegart verzehrt werden. Die bei der Zubereitung des Wildbrets benutzten Gegenstände (Messer, Schneidbretter) sollten direkt im Anschluss mit heißem Wasser gründlich gereinigt und desinfiziert werden.

– Jäger und andere Personen mit Kontakt zu Wildtieren sollten bei unklaren Erkrankungen einen Arzt aufsuchen und diesen hierauf hinweisen.