Grafenrheinfeld sagt „Nein!“

Der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages war im Rahmen eines Ortstermins in Grafenrheinfeld.

Petition der Gemeinde Grafenrheinfeld gegen eine Ausweitung der Sand- und Kiesausbeute – Ortstermin des Petitionsausschusses. Die Gemeinde Grafenrheinfeld tut nach wie vor alles, um eine Ausweitung der Sand- und Kiesausbeute zu verhindern.

Der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages war heute im Rahmen eines Ortstermins in Grafenrheinfeld. Die beiden zuständigen Berichterstatter des Landtages, Frau MdL Anne Franke und Herr MdL Berthold Rüth haben sich, sehr gut vorbereitet, einen Eindruck über den Umfang der geplanten Maßnahmen gemacht. Es waren auch Vertreter des Bayerischen Umweltministeriums, der Regierung von Unterfranken, des Landratsamtes Schweinfurt und des Wasserwirtschaftsamtes geladen.

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Der Gemeinderat hat die Interessen der Gemeinde bei diesem Termin sehr deutlich vertreten. Auch Vertreter der Landwirtschaft, der Eigentümer, der Jagdgenossenschaft und der Bürgerschaft waren bei dem Termin vertreten.

„Wir Grafenrheinfelder stehen geschlossen zu unserem Standpunkt, dass eine weitere Ausbeutung unserer überschaubaren verbliebenen landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht mehr möglich ist. Es gibt eine überwältigende Allianz zwischen Gemeinderat, Grundstückseigentümern, Landwirten und Bürgern.“ erklärt erster Bürgermeister Christian Keller in seinem Eingangsstatement. Keller weiter: „Grafenrheinfeld hat seit 1972 von seinen damals rund 1.000 Hektar landwirtschaftlichen Nutzflächen mehr als die Hälfte verloren. Wir haben in den letzten Jahrzehnten bereits ca. 110 Hektar zur Versorgung der Regionalen Bauwirtschaft mit Bodenschätzen wie Sand- und Kies geopfert. Wir haben unseren Beitrag somit bereits längst geleistet. Grafenrheinfeld ist schon sehr viele Kompromisse eingegangen.“

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Grafenrheinfeld sagt klar „Nein!“ zu einer weiteren Ausbeutung seiner Felder und Äcker.

In Ihrer Petition an den Bayerischen Landtag hat die Gemeinde wie folgt Stellung genommen:

„Bis zur Mainkorrektion in den Jahren 1823/1824 wurde Grafenrheinfeld fast jährlich von Überschwemmungen aus den Mainkrümmungen mit katastrophalen Folgen für die Einwohner heimgesucht. Die daraus resultierenden Sandvorkommen rechtfertigen nicht die fast vollständige Ausbeutung der landwirtschaftlichen Flächen bis in Ortsnähe. Eine weitere Reduzierung von Wiesen- und Ackerflächen ist unverantwortlich gegenüber der zukünftigen Einwohnergeneration. Das Höfesterben setzt sich ungebremst fort – auch in Grafenrheinfeld und Umgebung. Ein weiterer Entzug von landwirtschaftlichen Flächen wird diese Entwicklung noch beschleunigen. Der beantragte Sand-und Kiesabbau widerspricht der Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung zum Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“, die fordert, dass die Hälfte der Lebensmittel regional erzeugt werden soll. Hierbei sind besonders die Sonderkulturen Kraut, Karotten, Gurken und Sellerie betroffen. Darüber hinaus befürchtet die Gemeinde eine negative Veränderung des Grundwasserspiegels, insbesondere der Fließrichtung der Grundwasserströme.

Auch Grafenrheinfeld hat ein Anrecht auf Lebensqualität und Schonung von Umwelt und Natur. Das Vorhaben der Firma Glöckle mit einem Flächenverbrauch von 85 ha gefährdet die zukünftige Entwicklung unseres Heimatortes in unzumutbarer Weise. Grafenrheinfeld hat weitgehende Vorleistungen für die Rohstoffgewinnung erbracht. Die wirtschaftlichen Interessen der Firma Glöckle dürfen nicht Vorrang haben vor einer nachhaltigen Entwicklung unserer Heimatgemeinde.

Wir bitten Sie daher, unter Berücksichtigung der vorgenannten Bedenken, zu den eintretenden erheblichen Beeinträchtigungen sich dafür einzusetzen, dass die Genehmigung für das Vorhaben der Firma Glöckle nicht erteilt wird. Der bestehende rechtskräftige Flächennutzungsplan muss eingehalten werden.“ 

Diese Petition gilt selbstverständlich auch für das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens mit 44 Hektar Abbaufläche.

Der gesamte Gemeinderat appelliert bei dieser Gelegenheit nochmals an alle Grundstückseigentümer, Grundstücke nicht zu verkaufen, bzw. im Falle eines Verkaufs, zunächst der Gemeinde anzubieten. Nur so könne man dem Ausverkauf der Rafelder Flur Einhalt gebieten.