Geflügelpest: Maßnahmen verschärft

Symbolbild. Bild von M W auf Pixabay

Nach Fund von weiteren toten Wildvögeln und Ausbruch der Geflügelpest bei einem Hausgeflügelbestand im Landkreis Bayreuth: Maßnahmen im Landkreis Haßberge werden verschärft.

Seit Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln im Landkreis Haßberge gelten verschärfte Schutzmaßnahmen. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurde unter anderem die Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Insgesamt sind in Bayern derzeit drei weitere Fälle bei Wildvögeln nachgewiesen (Landkreise Passau, Landsberg, Starnberg). Nachdem im Laufe der vergangenen Woche weitere tote Wildvögel (ein Rebhuhn und zwei Schwäne) im Bereich des Großen Wörthsees bei Haßfurt gefunden werden und zudem die Geflügelpest am 28. Januar in einem kleinen Hausgeflügelbestand im Landkreis Bayreuth ausgebrochen ist, hat das Landratsamt Haßberge die Allgemeinverfügung angepasst, um die gehaltenen Geflügelbestände noch besser vor einem Übergriff des Virus zu schützen.

Festgelegt ist hier unter anderem, dass alle Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 100 Stück Geflügel ergänzende Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere zu machen. Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 1000 Tieren im Landkreis sind verpflichtet die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag zu dokumentieren.

Außerdem mussten die Biosicherheitsmaßnahmen (Hygienebestimmungen) für jede Geflügelhaltung (ab dem 1. Stück Geflügel) weiter intensiviert werden. So ist beispielswiese betriebseigene Schutzkleidung anzulegen, die nach dem Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert werden soll oder Einwegschutzkleidung, die entsprechend nach dem Gebrauch zu entsorgen ist.

„Es muss unbedingt verhindert werden, dass das Virus – womöglich durch Kontamination von Schuhen, Kleidung, Einstreu, Futter, Wasser oder Gerätschaften, wie auch durch Kontakt von Wildvögeln zu gehaltenen Vögeln (Tröpfcheninfektion, Kot) oder über Schadnager (Ratten, Mäuse) – in eine Geflügelhaltung hinein getragen wird“, so Dr. Markus Menn, Amtstierarzt im Veterinäramt Haßberge. Bei erhöhten Sterblichkeiten oder auffälligem Legeleistungsrückgang sind Geflügelhalter gemäß Geflügelpest-Verordnung dazu verpflichtet,  unverzüglich ihren Hoftierarzt zu informieren.

Die ab sofort geltende Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes nachzulesen: https://www.hassberge.de/fileadmin/user_upload/Veterinaerwesen/210201_Allgemeinverfuegung_Aufstallung_Volltext.pdf. Dort ist auch die jederzeit geltende Geflügelpest-Verordnung hinterlegt. Weitere Informationen zum Geflügelpestgeschehen unter www.lgl.bayern.de

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