Entlastungsbetrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag

Es gibt immer mehr alte Menschen in Deutschland, für die eine qualifizierte und menschenwürdige Versorgung gesichert werden muss.
Es gibt immer mehr alte Menschen in Deutschland, für die eine qualifizierte und menschenwürdige Versorgung gesichert werden muss.

Die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes am Landratsamt Haßberge informieren und beraten rund um die Pflege

Wer zu Hause gepflegt wird, hat einen Anspruch auf zusätzliche Entlastungsleistungen. Dafür erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 einen sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser ist zweckgebunden und Bestandteil der Leistungen der häuslichen Pflege. Darauf weist Kathrin Glaubrecht, die Leiterin des Pflegestützpunktes am Landratsamt Haßberge hin.

Der Entlastungsbetrag darf nur für bestimmte Betreuungs- und Entlastungsangebote verwendet werden:

  • für den Eigenanteil der Tages- und der Kurzzeitpflege
  • für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Reinigungsarbeiten oder die Zubereitung von Mahlzeiten durch anerkannte Anbieter
  • für Angebote zur stundenweisen Betreuung von dementiell erkrankten Menschen, die zuhause gepflegt werden

Wer den monatlichen Entlastungsbetrag in einem Kalenderjahr nicht vollständig in Anspruch nimmt, dem werden die Beträge automatisch auf das nächste Kalenderhalbjahr übertragen und können bis zum 30. Juni genutzt werden. Das angesparte Geld kann dann zum Beispiel für die Finanzierung des Eigenanteils einer Kurzzeitpflege herangezogen werden.

Jeder hat einen Anspruch auf die Entlastungsleistungen, sobald die Pflegebedürftigkeit vom Medizinischen Dienst der Kassen bestätigt wurde. Allerdings muss beachtet werden, dass die Leistungen nur gegen Vorlage der Rechnung gezahlt werden. Es gilt das so genannte Kostenerstattungsprinzip.

Fragen rund um die Pflegeversicherung beantworten Ihnen gerne die Beraterinnen des Pflegestützpunktes. Unser Bild zeigt (von links): Esther Röhner, Konstanze Jünemann-Dietz und Nadja Pfeifer. Foto: Tina Lenhart

Informationen und Beratung

Weitere Informationen zum Entlastungsbetrag sowie zur Kostenerstattung gibt es im Pflegestützpunkt am Landratsamt Haßberge. Darüber hinaus berät der Pflegestützpunkt zu allen Fragen rund um die Pflegeversicherung und die Pflegebedürftigkeit.

Die Öffnungszeiten sind jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9.00 Uhr und 12.30 Uhr, sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Für Informationen, Terminvereinbarungen und telefonische Pflegeberatungen sind die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes unter der Nummer 09521/27-495 zu erreichen.