Corona-Maßnahmen auch im Landkreis Haßberge verschärft

Haßberge: Nun greifen zum Schutz der Bevölkerung von kommenden Freitag, 19. März, an wieder strengere Regeln.

Im Landkreis Haßberge hat der Inzidenzwert (Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) an drei aufeinanderfolgenden Tagen – und zwar am 15., 16. und 17. März – den Wert von 50 überschritten.

Deshalb greifen zum Schutz der Bevölkerung von kommenden Freitag, 19. März, an wieder strengere Regeln. Diese betreffen vor allem den Einzelhandel. Solange im Landkreis Haßberge eine stabile 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 besteht, ist die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handel, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe nur für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung („click & meet“) für einen fest begrenzten  Zeitraum zulässig (1 Person pro 40 qm mit Termin).  Zudem hat der Betreiber die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.

Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel. Diese Betriebe dürfen geöffnet bleiben.

Nähere Informationen dazu, welche Betriebe, Ladengeschäfte und Freizeiteinrichtungen unabhängig von der Inzidenz geöffnet sind und welche Dienstleistungen ausgeübt werden dürfen, wurden vom Gesundheitsministerium in einer Positivliste zusammengefasst und kann unter dem Link eingesehen werden: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/03/2021_03_11_positivliste.pdf

Des Weiteren gilt: Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten können nur mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktverfolgung besucht werden. Erlaubt ist kontaktfreier Sport auf Sportstätten unter freiem Himmel für maximal fünf Personen aus zwei Hausständen. Kinder unter 14 Jahren aus diesen Hausständen bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Gestattet ist zudem Sport im Freien für Kindern unter 14 Jahren in Gruppen von bis zu 20 Personen.

Die Kontaktbeschränkungen gelten unverändert: In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 liegt,  mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Neu ist: Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Die amtliche Bekanntmachung kann auf der Homepage des Landkreises nachgelesen werden: https://www.hassberge.de/fileadmin/user_upload/Amtsblatt/AB_09_vom_17.03._-_S._27-32.pdf.

Die Gesamtzahl der bisher bestätigten Fälle beläuft sich auf 2545 (Stand: 17. März 2021, 14.30 Uhr). 2381 Bürgerinnen und Bürger sind inzwischen wieder genesen. Demnach sind aktuell 94 Personen mit dem neuartigen Virus infiziert. Zurzeit werden 7 Personen stationär im Krankenhaus behandelt, davon 1 auf der Intensivstation. In häuslicher Isolation befinden sich 257 Personen. Die 7-Tageinzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut bei 71,1 (Stand: Mittwoch, 17. März, 0.00 Uhr).