Freitag, 14. August 2026
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altersvorsorge

Eine Erkrankung kann dazu führen, dass man nicht mehr selbst seine Angelegenheiten regeln kann? Für diesen Fall lässt sich in einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson benennen. Foto: djd/Deutsches Institut für Altersvorsorge/Alena Ramakic