Sehen und gesehen werden

Foto: djd/Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V.

Im Oktober 2016 bieten Kfz-Werkstätten wieder einen kostenlosen Licht-Test an

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(djd). Die Beleuchtung eines Autos ist wichtig, um selbst gut zu sehen. „Sie spielt aber auch eine entscheidende Rolle für die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer“, erklärt Martin Blömer, Fachautor für Mobilität beim Verbraucherportal RGZ24.de. Bereits 1956 gab es daher die ersten sogenannten Lichtwochen unter dem Motto „Ein geblendeter Fahrer ist blind“. Bei den wesentlich lichtstärkeren Leuchtmitteln, die es heute gibt, hat diese Überschrift immer noch Gültigkeit. Rund 400 Millionen Autofahrer haben seit dem ersten Aufruf zum Licht-Test bis heute die Beleuchtung ihres Fahrzeugs checken lassen.

Gleichbleibend hohe Mängelquote

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Foto: djd/ProMotor

Dass der Bedarf dafür weiterhin hoch ist, zeigt die Mängelquote, die das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe jährlich veröffentlicht. Im gesamten Bundesgebiet war die Beleuchtung bei deutlich über 30 Prozent der untersuchten Pkw zu beanstanden, lediglich die Thüringer und Berliner schafften es beim Licht-Test auf Mängelquoten von unter 20 Prozent. Spitzenreiter bei den festgestellten Mängeln sind zu hoch eingestellte Scheinwerfer, die den Gegenverkehr blenden können. Auf Platz zwei liegen nicht ordnungsgemäß funktionierende Heckleuchten. Zu tief eingestellte Scheinwerfer und defekte Bremsleuchten waren etwas seltener zu beobachten als im Vorjahr. Doch immer noch gab es Fahrzeuge, bei denen beide Hauptscheinwerfer ausgefallen waren.

Rechtzeitig Werkstatttermin vereinbaren

Die kostenlose Überprüfung der Beleuchtung bieten die teilnehmenden Kfz-Meisterbetriebe wieder rechtzeitig zum Beginn der dunklen Jahreszeit an. Aufwändige Einstellarbeiten und Ersatzteile müssen hingegen berechnet werden. Wer den Licht-Test-Monat Oktober nutzen und lange Wartezeiten vermeiden möchte, sollte am besten frühzeitig einen Termin vereinbaren. Unter www.kfz-meister-finden.de gibt es Adressen von Werkstätten im ganzen Bundesgebiet und eine praktische Postleitzahlen-Suche.

Licht-Test: Das verlangt der Gesetzgeber

Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) schreibt genau vor, was am Kraftfahrzeug im Rahmen eines Licht-Tests kontrolliert werden muss. Zu überprüfen sind:

  • Fern- und Abblendlicht
  • Nebel-, Such- und andere zugelassene eingetragene Zusatzscheinwerfer
  • Begrenzungs- und Parkleuchten
  • Bremslichter
  • Warnblinkanlage
  • Fahrtrichtungsanzeiger („Blinker“)
  • Nebelschlussleuchte

Unter www.licht-test.de gibt es mehr Informationen und Tipps rund um das Thema Kfz-Beleuchtung.