Nebenkostenabrechnung gründlich checken

Abrechnungszeitraum korrekt? Kostenpunkte richtig aufgeführt? Mieter sollten bei der Nebenkostenabrechnung gut hinschauen.
Abrechnungszeitraum korrekt? Kostenpunkte richtig aufgeführt? Mieter sollten bei der Nebenkostenabrechnung gut hinschauen. Foto: djd/Interessenverband Mieterschutz e.V.

Auf welche Punkte Mieter bei der Prüfung unbedingt achten sollten

(djd). Wieder einmal ist es soweit und die jährliche Nebenkostenabrechnung flattert ins Haus. Das kann Grund zur Freude oder zum Fluchen sein, denn wer etwa bei Heizung und Wasser gespart hat, kann Geld zurückbekommen. Sind die Kosten für Öl und Gas jedoch gestiegen, wird womöglich eine saftige Nachzahlung fällig. „Allerdings ist rund jede zweite Abrechnung fehlerhaft“, erklärt Rechtsanwalt Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband Mieterschutz. Daher sollte das Abrechnung des Vermieters auf jeden Fall gründlich geprüft werden.

Fristgerecht und mit korrektem Abrechnungszeitraum

Am besten geht man dabei schrittweise vor: Zuerst sollte man prüfen, ob die Abrechnung pünktlich kam. „Sie muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums im Briefkasten liegen“, so Jürgens. Ist diese Frist verstrichen, kann der Vermieter grundsätzlich keine Nachzahlungen mehr geltend machen. Zweitens muss der Abrechnungszeitraum stimmen, nämlich genau zwölf Monate – außer der Mieter ist erst vor kürzerer Zeit eingezogen. Als nächstes sollte man prüfen, welche Nebenkosten berechnet wurden. „Nur für mietvertraglich vereinbarte Kosten muss der Bewohner aufkommen – hier lohnt sich ein genauer Blick in den Mietvertrag“, empfiehlt der Jurist. Würden hier einzelne Posten aufgezählt, bräuchten nur diese bezahlt zu werden. Sogenannte „sonstige“ Betriebskosten müssen genau benannt werden. Im Zweifelsfall ist hier der Rat eines Experten gefragt – zu finden beispielsweise unter www.iv-mieterschutz.de.

Kostenpunkte müssen verständlich sein

Im vierten Schritt gilt es sicherzustellen, dass keine Fehler in der Abrechnung vorliegen. Dafür sollte jeder Kostenpunkt verständlich und plausibel dargestellt sein, etwa hinsichtlich Gesamtkosten und wie diese auf die Mieter umgelegt werden (Verteilerschlüssel). Auch die Vorauszahlungen müssen aufgeführt sein. Besonders gründlich sollte man bei den Heizkosten hinschauen, „Mindestens 50 bis maximal 70 Prozent dürfen hier nach Verbrauch, der Rest nach Wohnfläche verteilt werden“, erklärt Jörn-Peter Jürgens. Grundsätzlich gelte: Wer glaubt, dass die Nebenkosten zu hoch angesetzt sind, hat das Recht beim Vermieter Belegeinsicht einzufordern. Dabei unbedingt schauen, ob die Belege auch gültig sind, beispielsweise ob sie innerhalb des Abrechnungszeitraumes liegen.