Makler im Check – So finden Verbraucher seriöse Dienstleister für den Immobilienkauf

Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

(djd). Der Erwerb eines Hauses, eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung ist für viele Verbraucher die größte Investition, die sie in ihrem Leben tätigen. Bei dieser Entscheidung wollen sie natürlich auf Nummer sicher gehen und wenden sich in vielen Fällen an einen Immobilienmakler.

Doch wie kann man beurteilen, ob der Makler nur als reiner Vermittler auftritt oder echte Dienstleistungen anbietet? Laut Florian Becker, Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V., gibt es bisher so gut wie keine Mindest-Anforderungen an die Qualifikation eines Immobilienmaklers – eine Gewerbeerlaubnis reicht aus, um diese Tätigkeit auszuüben. Es lohnt sich daher, etwas genauer hinzusehen, bevor man einen Maklerauftrag unterzeichnet.

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Berufsverbände achten auf die Qualifizierung ihrer Mitglieder

Ein Indiz für die Qualität eines Immobilienmaklers ist seine Zugehörigkeit zu einem Berufsverband. Er fordert von seinen Mitgliedern eine Aufnahmeprüfung und regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen sowie eine gute Qualifikation als Grundvoraussetzung. Auch nach dem beruflichen Hintergrund sollte man sich erkundigen. Profis können eine fachliche Ausbildung vorweisen, zum Beispiel als Betriebswirt für Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, als Immobilienfachwirt oder -kaufmann. Weitere Auswahlkriterien nennt ein aktueller Ratgeber „Immobilienmakler-Check“, den Verbraucher unter www.bsb-ev.de kostenlos herunterladen können.

Dienstleistung und Kosten im Maklerauftrag verbindlich festlegen

Neben der Vermittlertätigkeit bieten gute Makler weitere Dienstleistungen an. Dazu gehört zum Beispiel die Erstellung aussagekräftiger Exposés, ausführliche Beratungsgespräche, um die Wünsche des Kunden zu verstehen und ihn auf mögliche Risiken hinzuweisen, Hilfen bei Preisverhandlungen und der Erstellung von Kaufverträgen oder die Begleitung zu einem Notartermin. Wichtig ist, dass die Leistungen in einem Maklerauftrag definiert sind und dass auch die Maklercourtage verbindlich festgelegt ist.