Gefährlicher Blinkmuffel-Trend

Wer falsch blinkt, erhöht das Unfallrisiko und kann zur Kasse gebeten werden.
Foto: dtd/thx

Die Warnlichter sollten konsequent und korrekt eingesetzt werden

(dtd). Jedes Auto hat sie – doch nicht jeder Autofahrer benutzt sie: Blinker werden im Verkehrsalltag offensichtlich viel zu wenig eingesetzt. Durch Ablenkung, Nachlässigkeit oder Unwissen. Es kommt zu gefährlichen Situationen, die durch eine winzige Handbewegung vermieden werden können. Daher sollte sich jeder Autofahrer regelmäßig an den korrekten Einsatz der leuchtenden Warnzeichen erinnern.

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Faires Verhalten im Verkehr steigert die Sicherheit – und den Spaß an der Mobilität. Schon vor mehr als zehn Jahren stellte der „Automobilclub von Deutschland (AvD)“ bei einer Umfrage fest, dass nur ein Drittel aller Fahrer im Stadtverkehr blinkt. Doch gerade dort ist der Einsatz der Fahrtrichtungsanzeiger – so der offizielle Name – extrem wichtig. Innerhalb der Stadtgrenzen treffen die Autofahrer viel öfter auf die „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß oder auf dem Fahrrad unterwegs sind. Doch auch auf den Landstraßen und Autobahnen erhöht eine deutliche Kommunikation die Sicherheit auf dem Asphalt.

Grundsätzlich sollte man sich dafür angewöhnen, immer zu blinken, selbst wenn scheinbar kein anderer Verkehrsteilnehmer zu sehen ist. Und zwar am besten so früh wie möglich: beim normalen genauso wie beim Abbiegen nach einer roten Ampel – also nicht erst dann, wenn die Ampel wieder auf Grün springt. Bei einem Spurwechsel sowie beim Überholen und Wiedereinordnen muss sich der Fahrer vor dem Blinken erst durch einen Blick in die Rückspiegel sowie über die Schulter vergewissern, dass kein von hinten kommendes Fahrzeug die Spur blockiert.

Die Straßenverkehrsordnung schreibt zudem vor, dass auch beim Einbiegen aus Grundstücken oder vom Straßenrand aus geblinkt werden muss. Etwas komplizierter wird es beim Kreisverkehr: Hier ist der Blinker beim Einfahren nicht zulässig. Dies könnte für die anderen Fahrer im Kreisverkehr verwirrend wirken. In Aktion treten soll der Blinker im Kreisverkehr erst dann, wenn sich die gewählte Ausfahrt nähert. Und auch hier gilt: Ein Blick über die Schulter zeigt, ob Fußgänger oder Zweiradfahrer die Ausfahrt kreuzen. Wer gegen diese Regeln verstößt, gefährdet nicht nur sich und andere, sondern riskiert auch ein Bußgeld von 10 Euro.