Testpflicht in Schulen

Zitat einer Grundschullehrkraft: "Es wird nicht ausbleiben, dass ein positiv getestetes Kind zusammenbrechen wird und mich als psychologische Betreuung braucht..." - Corona Testpflicht in Bayerischen Schulen.

Die gerade verkündete Verlängerung des Lockdowns in Bayern und die Testpflicht (ausführlich am Ende dieser Pressemitteilung der GEW) an Schulen hat in Unterfranken für Unruhe unter den betroffenen Lehrkräften, Eltern und Schulen geführt.

Lehrkräfte warnen vor den Gefahren unsachgemäß und in Gruppen durchgeführter Tests. Während in Österreich schulärztliches Personal in Schutzkleidung in Pavillions die Tests durchführen, sollen das in Unterfranken Lehrkräfte in PP2-Masken und Kinder und Jugendliche in OP-Masken in ungesicherten Klassenzimmern durchführen: „Lüften ist ausreichend“ (Kultusministerielles Schreiben vom 16.03.2021).

„Hier fällt uns auf die Füße, dass die Staatsregierung den Schulen keine Schulärzte gegeben hat, obwohl das seit 1999 Pflicht gewesen wäre,“ sagt der GEW-Bezirksvorsitzende Jörg Nellen. „Lehrkräfte werden aufgefordert, angesichts der mangelhaften Bedingungen der Testpflicht an Schulen eine Überlastungsanzeige auf dem Dienstweg zu stellen.“ https://www.gew-bayern.de/schule/infos-zum-aushang-am-schwarzen-brett/publikationen/list/bundesland/bayern/

„Die Staatsregierung hat weder ein Impfkonzept noch ein Testkonzept vorbereitet, nun sollen es die Schulen ausbaden,“ ärgert sich Nellen. „Testpflicht? Gerne, aber wir brauchen Pavillions vor den Schulen, außerschulisches Fach-Personal und Schutzkleidung. Schickt uns die Bundeswehr oder das THW!“

Zitat einer Grundschullehrkraft: „Es wird nicht ausbleiben, dass ein positiv getestetes Kind zusammenbrechen wird und mich als psychologische Betreuung braucht und das sollen wir dann mit den anderen Schülerinnen und Schülern im Hintergrund, die vielleicht auch aufgeregt sind, irgendwie hinbiegen. Jetzt wird einfach zu viel auf die Schule abgewälzt. Unsere Kinder kriegen ja alle einen Viruskoller!!!!

Die GEW hat einen 5-Schritte-Plan hinsichtlich des Gesundheitsschutzes aufgestellt: https://www.gew.de/corona/forderungen/

Aufgaben der Lehrkräfte bei den Testungen

Es ist wichtig zu unterstreichen, dass die Lehrkräfte KEINE Abstriche bei den Schüler*innen durchführen sollen und dürfen. Laut dem KMS vom 16.3.21 und dem dazugehörigen Merkblatt Selbsttestung, fallen den Lehrkräften aber einige Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Selbsttestungen zu:

  • Einholung der Einwilligungserklärungen zur Durchführung der Selbsttests
  • Zweimal in der Woche soll die Lehrkraft der ersten Stunde die Tests verbal anleiten und betreuen, evtl. müssen z.B. Tätigkeiten wie das Verteilen der Pufferlösung von der Lehrkraft erledigt werden
  • Verpflichtung zum aktiven Eingreifen durch Lehrkräfte nur, falls eine „Hilfeleistung zur Verhinderung eines Körper- oder Gesundheitsschadens erforderlich ist“ (KMS 16.3.21)
  • Schutzkleidung und FFP2-Masken sind für Lehrkräfte während der Durchführung nicht vorgesehen, obwohl Schüler*innen die Masken zur Testung abnehmen müssen (Lüften während der Testdurchführung soll laut KMS ausreichend sein)
  • Lehrkräfte können für die Testbegleitung von Hilfsorganisationen geschult werden
  • Wenn Lehrkräfte von einem positiven Ergebnis erfahren, muss die /der Schüler*in vom Klassenverband abgesondert und altersgemäß betreut werden, bis die Erziehungsberechtigten abholen
  • Falls nötig betreut Lehrer*in positive Schüler*in, Klasse und ggf. weitere Kontaktpersonen psychisch
  • Lehrer*in muss bei Bekanntwerden eines positiven Ergebnisses Formblatt „Information bei einem positiven Selbsttest auf das Coronavirus SARS-CoV-2“ aushändigen und eine Kopie außerhalb der Schülerakte sicher aufbewahren, bis das Gesundheitsamt den Fall übernimmt (bis höchstens 72 Stunden); im Anschluss muss die Lehrkraft es vernichten

Zusammenfassend ist also zu sagen, dass sowohl Unterrichtszeit für das Testen angetastet wird als auch außerunterrichtliche Tätigkeiten im Sinne von Fortbildungszeit und administrativen Aufgaben anfallen.

Quelle: https://www.gew-bayern.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/gew-zu-corona-selbsttests-an-schulen/