Alkoholfrei – und trotzdem nicht ohne Alkohol

Viele prosten sich gerne mit einem alkoholfreien Bier zu. Das Getränk kann tatsächlich allerdings bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten.
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Was Verbraucher zum Thema alkoholfreies Bier wissen sollten

(djd). Als Erfrischung nach dem Sport oder als Getränk für alle, die nach der Party noch mit dem eigenen Auto nach Hause fahren möchten: Alkoholfreies Bier wird immer beliebter. Sportler etwa greifen gerne zu einem Weizen ohne Promille und schätzen dessen isotonische Wirkung. Doch was viele nicht wissen: „Alkoholfrei“ bedeutet nicht, dass der Gerstensaft komplett frei von Alkohol ist. Klingt paradox – ist aber schnell erklärt.

Bis zu 0,5 Volumenprozent sind möglich

Wer nach der Party noch das Auto benutzen muss, trinkt gerne ein alkoholfreies Bier.
Wer nach der Party noch das Auto benutzen muss, trinkt gerne ein alkoholfreies Bier.
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Lebensmittelrechtlich ist bei sogenanntem alkoholfreien Bier ein Alkoholgehalt von immerhin bis zu 0,5 Volumenprozent erlaubt. Für ein Getränk, das hingegen die Kennzeichnung „ohne Alkohol“ tragen soll, muss der Hersteller einen Alkoholgehalt von 0,0 Volumenprozent belegen. Dass Bier noch Restmengen an Alkohol enthalten kann, hängt mit seiner Herstellung zusammen. Denn gebraut wird es zumeist als Vollbier mit Alkohol – schließlich ist dieser wesentlich für den späteren Geschmack verantwortlich. Anschließend muss dem Brauprodukt der Alkohol wieder mit aufwändigen Verfahren entzogen werden. „Häufig geschieht dies mit Hilfe von Filtrationstechniken. Sie entziehen den Alkohol, während die Inhaltsstoffe zurückbleiben, die für den Geschmack wichtig sind“, erläutert Maren Schwarz, Getränke-Expertin beim renommierten Lebensmittellabor SGS Institut Fresenius. Eine Alternative zur Filterung sei eine gestoppte Gärung: „Bei dieser minimieren niedrige Temperaturen im Gärtank bereits die Alkoholbildung“, so Schwarz.

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Auch im Saft kann Alkohol sein

Im Idealfall führen beide Wege zum selben Ziel: einem alkoholfreien und geschmackvollen Bier. Bei der damit verbundenen Qualitätssicherung begleitet die SGS viele Brauereien, etwa mit Analysen sowie Untersuchungen von alkoholfreien Erfrischungsgetränken und deren Rohstoffen. In jedem Fall sollte dem Verbraucher bewusst sein, dass „alkoholfrei“ nicht immer 0,0 Prozent Alkohol entsprechen muss. „Dies kann man sich ähnlich vorstellen wie bei Fruchtsäften, die durch den natürlichen Prozess der Gärung ebenfalls nicht gänzlich frei von Alkohol sein müssen“, erklärt Maren Schwarz vom Prüfinstitut SGS. „Hier gilt rein rechtlich mit Ausnahme von Trauben- und Sauerkrautsaft ein Alkoholgehalt von bis zu 0,38 Volumenprozenten als tolerabel.“