Störbeleuchtung in Bamberg

Untere Brücke in Bamberg wird von 23 Uhr bis 2 Uhr hell ausgeleuchtet, um die Anziehungskraft zu mindern

Bamberg. Brückenbeleuchtung am Wochenende erstmals im Einsatz. Untere Brücke wird von 23 Uhr bis 2 Uhr hell ausgeleuchtet, um die Anziehungskraft zu mindern.

Als ergänzende Maßnahme zu der bestehenden Anordnung von Alkoholkonsumverbot und To-Go-Verkaufsverbot wurde in der Stadtratssitzung am 23. Juni die Einrichtung einer Störbeleuchtung im Bereich der Unteren Brücke vorgestellt. „Unser Ziel ist es, diesen besonders problematischen Bereich temporär ausleuchten, um so die Anziehungskraft zu mindern und dunkle Räume zu vermeiden“, erläuterte der Oberbürgermeister. Schon an diesem Wochenende wird die Beleuchtung erstmals zum Einsatz kommen.

Die Arbeiten zur Installation zweier Lichtmasten – einer auf Höhe der Mitoraij-Skulptur, der andere an der Kunigunden-Statue – haben in dieser Woche die Stadtwerke Bamberg gemeinsam mit den Bamberger Service Betrieben durchgeführt. Vorgesehen ist zunächst, dass die Beleuchtung an den Wochenenden (von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen) von 23 bis 2 Uhr zum Einsatz kommen soll. In Abhängigkeit von den künftigen Erfahrungen unter Einbeziehung der Erkenntnisse der Polizei kann dann eine Erweiterung oder Reduzierung der Einsatzzeiten erfolgen.

Am kommenden Montag werden außerdem zwei zusätzliche Toilettenanlagen aufgestellt und zwar an der Schranne und in der Elisabethenstraße. Diese werden täglich ab 20.00 Uhr geöffnet sein.

Hintergrund

Wie in anderen Städte auch, beschäftigen die nächtlichen Auswüchse von Partygängern, vor allem an den Wochenenden, mit Lärm, Verunreinigungen und Störungen der Sicherheit und Ordnung die Bamberger Bürgerinnen und Bürger. Die Situation in Teilen der Innenstadt, vor allem in den Bereichen Untere Brücke und Sandstraße, führt besonders nach 23 Uhr zu erheblichen Konflikten. Die Stadt Bamberg hat daher eine Allgemeinverfügung mit einem Alkoholkonsumverbot sowie einem Verbot des To-Go-Verkaufs alkoholischer Getränke an Freitagen und Samstagen, jeweils in der Zeit von 22 bis 6 Uhr, für weite Teile der Innenstadt erlassen, welche in Abstimmung mit den Vertreterinnen und Vertretern der Gastronomie zunächst bis zum 19 Juli verlängert wurde.