Stabilisierungshilfe: 900.000 Euro für den Landkreis Haßberge

Stellvertretender Landrat Michael Ziegler (rechts) und Katja Köhler (stellvertretende Leiterin der Kreisfinanzverwaltung) nahmen von Finanzminister Markus Söder (2. von links) den Zuweisungsbescheid für die Bedarfszuweisung und Stabilisierungshilfe für den Landkreis Haßberge in Höhe von 900.000 Euro entgegen. Auch der Königsberger Bürgermeister Claus Bittenbrünn erhielt einen Bescheid über 250.000 Euro Bedarfszuweisung. Foto: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Freistaat Bayern hilft strukturschwachen Kommunen. Finanzminister Markus Söder übergibt in Nürnberg Zuweisungsbescheid an stellvertretenden Landrat Michael Ziegler

Der Freistaat unterstützt seine strukturschwachen Kommunen im ländlichen Raum tatkräftig. Bayernweit erhalten 175 Kommunen rund 145 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen. Davon profitieren auch  der Landkreis Haßberge und die Stadt Königsberg.

„Ein starkes Signal für die Kommunen und ein gutes Signal für Kommunen mit schmalem Geldbeutel. Diese Mittel sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der 2016 ein Rekordvolumen von rund 8,56 Milliarden Euro erreicht. Auch in diesem Jahr geht jeder vierte Euro aus dem Staatshaushalt an Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke. Der Freistaat unterstützt seine Kommunen tatkräftig“, stellte Finanzminister Dr. Markus Söder bei der Übergabe der Bescheide für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen an die Vertreter der Kommunen gemeinsam mit Staatssekretär Albert Füracker am Montag in Nürnberg fest. Auch stellvertretender Landrat Michael Ziegler erhielt von Söder den Bewilligungsbescheid über 900.000 Euro (400.000 Euro Bedarfszuweisung und 500.000 Euro Stabilisierungshilfe). Für die Stadt Königsberg konnte Bürgermeister Claus Büttenbrünn den Bescheid über 250.000 Euro Bedarfszuweisung entgegennehmen.

Die Stabilisierungshilfen sollen besonders strukturschwache Kommunen bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und Handlungsspielräume eröffnen. Voraussetzung für die Bewilligung von Stabilisierungshilfen sind u.a. Strukturschwäche bzw. eine besonders stark rückläufige Bevölkerungsentwicklung sowie eine unverschuldete finanzielle Notlage. Ziel ist, einen nachhaltigen Konsolidierungswillen strukturschwacher Kommunen zu unterstützen. Seit 2014 kann ein Anteil der Stabilisierungshilfe auch für Investitionen in die kommunale Grundausstattung verwendet werden. Kommunen können damit im Rahmen ihrer Haushaltskonsolidierung unumgängliche dringliche investive Ausgaben bestreiten.

Der Kreistag des Landkreises Haßberge hat bereits im Jahr 2014 ein Haushaltskonsolidierungskonzept beschlossen, welches jährlich fortgeschrieben und bei Haushaltsplanung und -vollzug Leitlinie für eine sparsame und wirtschaftliche Aufgabenerledigung ist.