Selbsttests jetzt vorbestellen

Testnachweispflicht für Kinder in Kindertageseinrichtungen. Symbolbild

Testnachweispflicht für Kinder in Kindertageseinrichtungen.

Die Corona-Sicherheit in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung soll nochmals erhöht werden. Deswegen hat der Bayerische Ministerrat beschlossen: Neben den bereits bestehenden und bewährten Maßnahmen dürfen ab dem 10. Januar 2022 Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Einschulung Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogische Tagesstätten nur betreten, wenn ihre Personensorgeberechtigten drei Mal wöchentlich glaubhaft versichern, dass bei dem Kind ein Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen wurde. Daneben gelten auch negative Testnachweise, die im Rahmen der Bürgertestung oder eines PCR-Tests erbracht wurden, als entsprechender Nachweis. Die Testnachweispflicht entfällt für genesene und geimpfte Kinder. Das etablierte Abgabesystem der durch die Einrichtungen ausgegebenen Berechtigungsscheine bleibt bestehen.

Selbsttests jetzt vorbestellen

Schon seit längerem können Erziehungsberechtigte für ihre Kinder in den Kitas Berechtigungsscheine abholen, mit denen die sie in den Apotheken kostenlose Selbsttests ihrer Wahl beziehen können. Dies soll auch im neuen Jahr so bleiben – und wird vermutlich immens an Bedeutung gewinnen: Mit der Einführung der angekündigten bayernweiten Testnachweispflicht ab dem 10. Januar 2022 soll das Betreten der Kita nur noch bei dreimaliger Testung pro Woche möglich sein. Dies kann nach aktuellem Stand neben dem Besuch einer Teststelle auch bequem zu Hause durch die Erziehungsberechtigten im vertrauten Umfeld mit einem Selbsttest geschehen.

Wer diesen Weg gehen möchte, sollte sich jedoch unbedingt bereits jetzt vorbereiten: Da vielfach aktuell mit Lieferzeiten der Selbsttests von 2 bis 3 Wochen zu rechnen ist, und eine spontane Abholung der Tests leider in vielen Fällen nicht ohne Weiteres möglich ist, wird den Erziehungsberechtigten empfohlen, ihren Berechtigungsschein bereits jetzt im Sinne einer Vorbestellung in der Apotheke ihrer Wahl abzugeben, um die Tests noch vor dem Start der Nachweispflicht erhalten zu können. Schnelles Handeln ist hier unbedingt erforderlich, rät das Gesundheitsamt. Generell ist es sinnvoll, auch zukünftig beim Bezug der Tests mit Vorbestellungen zu arbeiten, um so unnötigen Zeitdruck und Komplikationen bei der Beschaffung zu vermeiden.

Alle Erziehungsberechtigten, die Testungen zu Hause durchführen wollen, und bislang noch keine Berechtigungsscheine bezogen haben, können diese in der jeweiligen Kita, schulvorbereitende Einrichtung oder Heilpädagogische Tagesstätte unkompliziert erhalten. Die Tests sind völlig kostenfrei. Auch die Wahl der  Apotheke und Testform sind frei gestellt – z.B. sind auch Lolly-, Spucktest oder Nasenabstrich möglich.  Wer das Angebot schon länger in Anspruch nimmt, und bereits alle Scheine für dieses Jahr verbraucht hat  – die Ankunft der Berechtigungsscheine für das neue Jahr wird noch in den nächsten Tagen erwartet. Diese können dann zur Vorbestellung ebenfalls bereits vor dem Jahreswechsel in der Apotheke abgeben werden.