Schweinfurt verschärft wieder die Corona Maßnahmen

Corona: Verschärfung der Maßnahmen in Schweinfurt. Symbolbild Bild von Dipesh Parmar auf Pixabay

Mit einem Inzidenzwert von 321,9 (Robert-Koch-Institut, 05.05.2021) ist Schweinfurt weiterhin trauriger Spitzenreiter in Bayern.

Bereits seit Sonntag, 02. Mai verzeichnet die Stadt Schweinfurt den bayernweit höchsten Inzidenzwert, der den landesweiten Durchschnitt von 131,1 (Robert-Koch-Institut, 04.05.2021) um mehr als 100 % übersteigt. Dieser enorme Anstieg der Zahlen zwingt die Stadt Schweinfurt zum Handeln, weshalb mit Wirkung zum morgigen Donnerstag, 06. Mai eine neue Allgemeinverfügung in Kraft tritt. Diese enthält folgende zusätzliche bzw. verschärfte Regelungen:

Bis auf die Abschlussklassen aller weiterführenden Schularten und Schulen zur sonderpädagogischen Förderung müssen alle Schulen in der Stadt Schweinfurt in den Distanzunterricht – dies gilt entgegen den Vorgaben in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der Stadt Schweinfurt auch für die 4. Klassen der Grundschulen und die 11. Jahrgangsstufe der Gymnasien und Fachoberschulen.

Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte jeglicher Glaubensausrichtung in Präsenzform werden auf eine Höchstdauer von 60 Minuten beschränkt. Zudem gilt abweichend der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für Gottesdienste, dass sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach der Anzahl der vorhandenen Plätze richtet, bei denen ein Mindestabstand von 3 m zu anderen Plätzen eingehalten werden kann.

Die nächtliche Ausgangsperre beginnt in der Stadt Schweinfurt um 21:00 Uhr.

Jeder Beschäftigte in Einrichtungen nach § 9 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (unter anderem Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, etc.) hat sich regelmäßig, an zwei verschiedenen Tagen pro Kalenderwoche, in denen der Beschäftigte zum Dienst eingeteilt ist, einem Corona-Test zu unterziehen und das Ergebnis auf Verlangen der Leitung der Einrichtung oder der Stadt Schweinfurt vorzulegen.

Für Versammlungen im Sinne des Artikel 8 des Grundgesetzes gilt ab Donnerstag, 06. Mai in der Stadt Schweinfurt:

–       unter freiem Himmel muss abweichend der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zwischen allen Teilnehmern ein Mindestabstand von 2 m gewahrt und jeder Körperkontakt mit anderen Versammlungsteilnehmern oder Dritten vermieden werden

–       Versammlungen in geschlossenen Räumen werden auf eine Höchstdauer von 90 Minuten beschränkt.

–       Versammlungen unter freiem Himmel dürfen nur ortsfest durchgeführt werden.

Diese Allgemeinverfügung ist gültig ab Donnerstag, 06. Mai 2021 und endet mit Ablauf des 19. Mai 2021.

Auf Grund des aktuellen Inzidenzwertes muss auch die geplante Öffnung des Schweinfurter Wildparks erneut verschoben werden. Der Wildpark an den Eichen bleibt vorerst geschlossen.

Über die verschärften Regelungen hinaus gelten natürlich die Maßnahmen, die der Freistaat Bayern in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angeordnet hat sowie die bereits bekannten Regelungen innerhalb der Stadt Schweinfurt, wie die Maskenpflicht werktäglich in der Zeit von 10:00 bis 20:00 Uhr in folgenden Bereichen der Innenstadt:

–       Spitalstraße

–       Kronengässchen

–       Georg-Wichtermann-Platz

–       Keßlergasse

–       Lange Zehntstraße ab/bis Einmündung Stepfgasse

–       Roßmarkt (bis zu den jeweiligen Einmündungen der Manggasse, Wolfsgasse,

–       Jägersbrunnen und Hohe Brückengasse)

–       Rückertstraße ab/bis Einmündung Burggasse.

Ebenfalls weiterhin untersagt bleibt der Konsum von Alkohol ganztägig auf allen öffentlichen Verkehrsflächen im Innenstadtbereich. Der Innenstadtbereich wird durch folgende öffentliche Straßen bzw. Grünanlagen begrenzt, wobei diese jeweils noch zum Innenstadtbereich zählen:

Gutermann-Promenade bis zur Hahnenhügelbrücke (inklusive Grünflächen bis zum Mainufer), Landwehrstraße, Georg-Schäfer-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Niederwerrner Straße, Am Obertor, Fehrstraße, Am Oberen Marienbach, Paul-Rummert-Ring, Am Zollhof, Am Unteren Marienbach.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Schweinfurt ist ebenso wie die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung jederzeit auf der Homepage der Stadt Schweinfurt unter www.schweinfurt.de einsehbar.

Quellle: Stadt Schweinfurt