Rhön-Grabfeld fördert Kleinprojekte

Trainingsanzüge TSV Großbardorf. ©Paula Dietz.

Auch im nächsten Jahr fördert der Landkreis Rhön-Grabfeld Kleinprojekte aus dem Landkreisfonds. Vereine und Zusammenschlüsse von Privatpersonen können sich ab sofort für Zuschüsse vom Landkreis Rhön-Grabfeld aus dem „Landkreisfonds für Kleinprojekte“ bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 21.03.2021.  

Die Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld prüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und bereitet sie für die Jurymitglieder auf. Die Jury besteht aus Akteuren der Politik, Wirtschaft, Kultur, Sport, Natur, Architektur und Heimatgeschichte. Unter den eingegangenen Bewerbungen werden bis zu 16 Projekte ausgewählt, die aus dem Landkreisfonds für Kleinprojekte mit einer maximalen Fördersumme von 1.000 EUR unterstützt wurden.

In den letzten drei Jahren zeigte sich, dass die geförderten Kleinprojekte sich über den gesamten Landkreis verteilen. Die Bandbreite der guten Ideen ist vielfältig: Anschaffung von Trainingsanzügen, Neugestaltung von Fluraltaren, Erstellung eines Pickleballfelds, Anschaffung von Equipment für Wassergymnastik, ein öffentlicher Bücherschrank, Ausstattung eines Bauwagens für die Waldtage – nur um ein paar geförderte Beispiele zu nennen. Eine Gesamtübersicht aller Projekte ist unter folgendem Link einsehbar:

www.rhoen-grabfeld.de/Themen/Kreisentwicklung/Regionalentwicklung/Kleinprojekte

Auch für das Jahr 2021 ruft der Landkreis Rhön-Grabfeld Vereine und sonstige Zusammenschlüsse von Privatpersonen dazu auf, sich zu bewerben. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Projektförderung liegen 2021 auf folgenden Themenfeldern:

  • Themenfeld 1 „Tourismus, Freizeit & Kultur“
  • Themenfeld 2 „Ortsentwicklung“
  • Themenfeld 3 „Bildung & Soziales
  • Themenfeld 4 „Natürliche Ressourcen, nachhaltige Landnutzung & Klimaschutz“

Bewerbungsschluss ist Sonntag, 21.03.2021. Besonders förderwürdig sind Kleinprojekte, die die Zukunftsfähigkeit des Vereins stärken und dabei auch der Allgemeinheit bzw. der Region dienen. Außerhalb des Vereinslebens können sich Privatpersonen zusammenschließen, um ein gemeinsames Projekt durchzuführen.

Erwünscht sind innovative Vorhaben, die sich besondere Ziele gesetzt haben, wie z.B.

  • Nachwuchsförderung (Vorstand und/oder Mitglieder)
  • Identifikationssteigerung in der eigenen Kommune
  • Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren
  • Kinder- und Jugendförderung
  • Förderung von Tradition und Geschichte

Näheres ergibt sich aus der vom Landkreis aufgelegten Förderrichtlinie, die sich Interessierte von der Homepage des Landkreises herunterladen oder bei der zuständigen Stelle im Landratsamt (s. Textblock) erläutern lassen können.

Kleinprojektefonds des Landkreises Rhön-Grabfeld:

Über den Kleinprojektefonds reicht der Landkreis Rhön-Grabfeld Fördergelder in Höhe von bis zu 1.000 € je Kleinprojekt (Antragsteller: Verein oder sonstige Personengruppe) aus. Nach dem großen Erfolg der Kleinprojekteförderung in den ersten drei Jahren 2017 bis 2019 wurde der Fonds im Jahr 2020 für die nächsten 6 Jahre neu aufgelegt. Wieder stehen jährlich bis zu 16.000 € zur Verfügung, um Kleinprojekte mit bis zu jeweils 1.000 € zu fördern. Zuständig für die Abwicklung der Förderung ist die Stabsstelle Kreisentwicklung im Landratsamt Rhön-Grabfeld. Die Förderregularien und das Antragsformular ist unter www.rhoen-grabfeld.de downloadbar.

Ansprechpartnerinnen für die Kleinprojekteförderung des Landkreises Rhön-Grabfeld sind Projektmanagerin Manuela Michel, Tel. 09771 / 94247; E-Mail: manuela.michel@rhoen-grabfeld.de und Regionalmanagerin Ursula Schneider, Tel. 09771 / 94245; E-Mail: ursula.schneider@rhoen-grabfeld.de.