Landkreis Haßberge duldet keine Coronaspaziergänge mehr

Landratsamt Haßberge erlässt Regeln für Corona-Spaziergang in Ebern. Symbolbild

Algemeinverfügung erlassen – gemeinsame Stellungnahme von Landrat Wilhelm Schneider und Bürgermeister Jürgen Hennemann zur Allgemeinverfügung Corona-Spaziergang.

Gemeinsame Stellungnahme von Landrat Wilhelm Schneider und Bürgermeister Jürgen Hennemann zur Allgemeinverfügung Corona-Spaziergang:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Landkreis Haßberge duldet keine Versammlungen mehr, die als Spaziergänge getarnt sind und hat deswegen eine Allgemeinverfügung mit Beschränkungen für solche Demonstrationen erlassen. „Dafür sind wir sehr dankbar“, so Eberns Bürgermeister Jürgen Hennemann. Der Landkreis Haßberge und die Stadt Ebern engagieren sich seit Jahren in der der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg. Der Kreisrat und der Stadtrat haben die Mitgliedschaft einstimmig beschlossen und stehen damit gegen „Rechts“.

„Wer etwas für Freiheit und Demokratie tun möchte, darf sich nicht in die Gefahr begeben, mit Rechtsextremisten gemeine Sache zu machen machen“, betont Landrat Wilhelm Schneider und appelliert an die Bevölkerung, sich künftig von solchen Versammlungen fernzuhalten. Der Landrat und Bürgermeister Jürgen Hennemann fordern die Bürgerinnen und Bürger auf, an solchen Veranstaltungen nicht teilzunehmen. „Gehen Sie nicht zu solchen Spaziergängen. Lassen Sie sich nicht instrumentalisieren“, so die beiden Kommunalpolitiker. „Vor allem lassen Sie Kinder heraus aus der Demonstration. Es ist kein Spaziergang! Diesen können Sie mit Ihren Kindern jederzeit im Anlagenring, oder in den Straßen Eberns mit dem nötigen Abstand an der frischen Luft machen.“

Freie Meinungsäußerung ist im Grundgesetz garantiert. Diese können auf Demonstrationen und Versammlungen geäußert werden. Dafür gibt es Regeln, die für alle gelten. Veranstaltungen oder Versammlungen sind anzumelden. Ein Verantwortlicher zu benennen. Aufrufe, die diese Regeln umgehen wollen, sollten nicht unterstützt werden.

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Quelle Landratsamt Haßberge

Landratsamt erlässt Regeln für Corona-Spaziergang in Ebern

Nachdem Erkenntnisse vorliegen, dass in Ebern am 29. Dezember wieder ein Corona-Spaziergang geplant ist, hat das Landratsamt Haßberge eine Allgemeinverfügung zur Regelung dieser nicht angemeldeten Versammlung erlassen.

Auf Grund des Umstands, dass die letzte Versammlung weitestgehend friedlich abgelaufen ist, werden die Maßnahmen vorerst auf eine örtliche (Streckenführung des Zuges durch die Stadt wird vorgegeben) und zeitliche Beschränkung (von 18.30 bis maximal 20.00 Uhr) begrenzt. Die örtlich/zeitliche Beschränkung soll unter anderem eine Planbarkeit für den begleitenden Polizeieinsatz und eine kontrollierte Verkehrsregelung ermöglichen. Die Streckenführung wird wie folgt festgelegt: Beginn Bahnhaltepunkt über Häfnergasse, Klein Nürnberg, Gleusdorfer Straße, Gymnasiumstraße, Lützeleberner Straße, Georg-Nadler-Straße, Ende Bahnhaltepunkt.  Die benannten Straßen dürfen nur halbseitig benutzt werden. Hingewiesen wird auf die Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, insbesondere auf die Abstandsregelungen. Verboten ist das Mitführen von Waffen und sonstigen Gegenständen, die als Waffe gebraucht werden könnten.

In Abhängigkeit vom Ablauf der kommenden Versammlung, insbesondere der Einhaltung der Anordnungen in der Allgemeinverfügung, behält sich das Landratsamt für kommende Märsche Verschärfungen bis hin zu einem Verbot solcher Versammlungen ausdrücklich vor. Des Weiteren wäre es für alle Beteiligten zielführend, wenn entsprechende Aufrufe künftig nicht mehr aus der Anonymität heraus erfolgen würden, sondern aus dem Kreis der Initiatoren ein verantwortlicher Ansprechpartner benannt würde, mit dem in Zukunft – wie bei vielen anderen Versammlung gängige und gute Praxis – in konstruktiven Zusammenwirken mit den Behörden entsprechende Veranstaltungen im Vorfeld abgestimmt werden könnten.

Die Allgemeinverfügung wurde am Dienstag im Amtsblatt veröffentlicht und kann unter diesem Link nachgelesen werden: https://www.hassberge.de/fileadmin/user_upload/Amtsblatt/AB_50_vom_28.12._-_S._181-186.pdf.

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